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Thema: Arbeiten ohne anwesenden Apotheker

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von Thomas
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    Beiträge
    225
    Pharmaziestudent seit 2010
    Ja, das ist eine Grauzone. Strenggenommen dürfte der Apotheker ja nichtmal auf Toilette gehen, da kann er schließlich seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen...wird aber geduldet und ich denke auch die vielfach geübte Praxis das die PTA 10-20 Minuten vorher die Apotheke aufschließt wird geduldet. Aber bei der Situation des Threadstarters ist es glasklar --> absolut verboten. Mal die Apothekenleitung drauf ansprechen, das geht nämlich nicht.

    Manchmal frage ich mich, wozu wir Pharmazieräte haben, genau das soll doch verhindert werden. Aber statt sich um solche Fälle zu kümmern und gegen PKA's in der Mediabgabe vorzugehen ist es wichtiger zu kontrollieren, wer welche Handtücher benutzt (...ohne Zweifel sicher auch hygienetechnisch wichtig, aber nicht so vordringlich wie Apos ohne Apotheker und PKA's in der Arzneimittelabgabe)

  2. #12
    Die von Dusel beschriebene Situation ist wirklich extrem grenzwertig, aber leider kein Einzelfall.
    Letztendlich scheint es für die betreffende Apothekerin erst mal bequem und vorteilhaft zu sein . Der Politik wird aber suggeriert, das eine Apotheke auch ohne Apotheker funktioniert…vielleicht reicht ja am Ende sogar eine kurze Weiterbildung der Drogerie-Mitarbeiter um die Aufgaben der Apotheke zu bewältigen. Das bissel fachliche schaffen die schon…und Ökonomie haben die eh schon drauf! (Vorsicht Ironie!)

    Die gültige ApoBtrO sagt klar aus, das eine PTA nur unter Aufsicht des Apothekers arbeiten darf.

    Das setzt nun mal zumindest die Anwesenheit eines Apothekers voraus.
    Der hier andiskutierte „Toilettengang“ des Apothekers ist allerdings kein Verstoß gegen geltendes Recht, das hieße sonst ja auch, das eine Apotheke ohne ständig 2 anwesende Apotheker nicht realisierbar wäre, denn selbst mit stabiler Blase sind 10 Stunden am Stück kaum ohne diese kurze Pause möglich.
    Aufsicht und Kontrolle sind gegeben, wenn der Apotheker als Ansprechpartner rund um die Uhr zur Verfügung steht und die Arbeiten des PTA’s sehr zeitnah (also nicht erst am Folgetag) kontolliert werden. Dazu gehören auch das Besprechen von Rezepturen vor der Herstellung.
    Dennoch ist es üblich und meines Erachtens völlig gesetzeskonform, Rezepte durch PTA’s beliefern zu lassen…ohne das jedes Rezept vorher vom Apotheker kontrolliert wird. (Ausnahme PKV…!! , da hier ja keine Nachkontrolle möglich ist). Dazu ist dann aber auch die zeitnahe Rezeptkontrolle unumgänglich.
    Diese Arbeit auf eine PTA abzuwälzen verbietet sich natürlich damit.
    Der mal in der Diskussion zur neuen ApoBtrO diskutierte Ansatz, die PTA’s verpflichtend vor jeder AM-Abgabe zu kontrollieren ist so nicht umgesetzt worden (zum Glück).
    Das hätte die Schließung vieler kleiner Apotheken bedeutet in denen die PTA’s einen nicht unbedeutenden Anteil an der AM-Abgabe haben. Der vollständiger Ersatz der PTA’s durch Apotheker ist kostenseitig meist nicht möglich. Außerdem hätte es natürlich auch die Vernichtung der ganzen Berufsgruppe PTA zur Folge gehabt, da ja ein Einsatz im HV quasi unmöglich gewesen wäre. Eine Beschäftigung die „das ununterbrochene über die Schulter gucken“ durch einen Apotheker gewährleisten müsste, würde bedeuten, das der Apotheker(in) diese Aufgabe gleich selber machen kann.

    Dusel: Ich würde also meine Chefin darauf konkret hinweisen, ruhig mal die Meinungen hier im Forum ihr aufzeigen. Eine berufsrechtliche Bestrafung ist aber meines Erachtens nur für die Chefin wirklich relevant. Du stehst im Abhängigkeitsverhältnis zu ihr und die eigentlich fällige Schließung ist sicher schwer von dir so durchsetztbar (zumindest nicht bevor du deine Chefin darauf hingewiesen hast.)
    Setz doch einfach mal sinngemäß folgendes Schreiben auf.
    Ich (die Chefin) bevollmächtige meine PTA auch in meiner andauernden Abwesenheit die Apotheke geöffnet zu halten und den ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht zu halten…und lass das unterschreiben!!
    …wenn es dann nicht Klick macht bei deiner Chefin, würde ich gern mal prüfen ob sie überhaupt eine Approbation und eine Betriebserlaubnis besitzt.

    Ein Kündigungsgrund sollte das von Seiten der Chefin nicht sein…denn dann hätte sie wirklich sehr schlechte Karten.

  3. #13
    Hotteentottenapotheker
    Gast
    Zitat Zitat von Dusel Beitrag anzeigen
    Echt? bin ich als PTA dazu gezwungen die Apo dann zu schließen, wenn die Chefin nicht da wäre??
    Dann wäre die Apo ja die halbe Woche zu *lach* ( natürlich alles sarkastisch gemeint)

    Das mit der Verantwortung würde ich gerne weiter erörtern, wird mir dann die Schuld zugewiesen bzw. trage ich Konsequenzen daran, dass die Apothekenleiterin nicht da ist? Ich kann nichts dagegen machen! Es ist Ihre Apo, ich bin angestellt, wenn ich mich Beschweren würde, hätte ich am nächten Tag die Kündigung..
    oh man..........
    Apotheken werden von der Politik missachtet und schwer mit Auflagen belastet,scheiße

  4. #14
    Erfahrener Benutzer
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    PTA seit 2013
    Ich (die Chefin) bevollmächtige meine PTA auch in meiner andauernden Abwesenheit die Apotheke geöffnet zu halten und den ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht zu halten…und lass das unterschreiben!!
    So eine Bevollmächtigung dürfte aber 0,0 nix wert sein, da man gültiges Recht mit so einem Schreiben aushebeln kann, hoffe das das jeder so verstanden hat, ich musste eben dreimal drüber lesen und denken, bevor mir der Sarkasmus entgegen sprang. ;-)

  5. #15
    Unregistriert
    Gast
    Ehem, also ich fand es ziemlich offensichtlich, wie Kreuzapo das gemeint hat, aber naja...

  6. #16

    Achtung...Gefahr von Ironie und Sarkasmus

    Zitat Zitat von Springuin Beitrag anzeigen
    So eine Bevollmächtigung dürfte aber 0,0 nix wert sein, da man gültiges Recht mit so einem Schreiben aushebeln kann, hoffe das das jeder so verstanden hat, ich musste eben dreimal drüber lesen und denken, bevor mir der Sarkasmus entgegen sprang. ;-)
    Genau...das war von mir schon ganz absichtlich so verquer geschrieben. Der Sarkasmus richtet sich in diesem Fall direkt an die (den) rechtsbeugende(n) Apotheker(in).
    So ein an sich wertloses Schreiben sollte also bei der Übergabe im Gespräch komentiert werden um die Rechtslage
    klar zu stellen.
    Zumal ich im vorliegenden Fall davon ausgehen muß, das es sich nicht um seltene sporadische Ereignisse handelt sondern um die praktizierte Normalität handelt.

  7. #17
    Ich kenne von hier einen Fall, wo es tatsächlich eine Inspektion gab, als die Apothekerin grad nicht anwesend war. Im Gegensatz zu dem Fall hier, war sie allerdings nur ausnahmsweise weg - und das in Sichtweite der Apotheke und erreichbar per Telefon und direkt.
    Sie hat darum auch nur eine Verwarnung bekommen - und einen Eintrag in den Leumund. Die PTA (bei uns Pharmaassistentin genannt) wurde deswegen nicht belangt.
    Trotzdem ... wenn die Apothekerin das hier regelmässig macht, würde ich es nicht darauf ankommen lassen.
    Kreuzapo's Tipp sie schriftlich darauf hinzuweisen finde ich noch sinnvoll.
    nie ärgern, nur wundern! http://pharmama.ch

  8. #18
    Unregistriert
    Gast
    Der Apotheker muss IMMER anwesend sein, es sind keine Ausnahmen vorgesehen, auch nicht für wenige Minuten.
    Also: Apotheker geht aus der Apotheke raus, Apotheke muss GESCHLOSSEN werden. Das ist kein Witz.
    In der Praxis sieht das natürlich oft anders aus aber man muss sich fragen, ob so ein Gesetz überhaupt Sinn macht.
    Die Standesvertreter der Apotheker sind der Ansicht, dass dadurch die inhabergeführte Apotheke gestärkt wird aber in Wirklichkeit werden dadurch vor allem die kleinen und rein inhabergeführten Apotheken stark benachteiligt bzw. zum Rechtsbruch fast schon genötigt.
    Die Lösung für sogenannte Ein-Mann/Eine-Frau Apotheken(wo es nur einen Apotheker gibt): Man macht eben am Mittwoch nachmittag zu oder auch/oder am Samstag. Aber der Wahrheit letzter Schluss ist das leider nicht.
    Es ist mir auch unerklärlich, warum eine PTA, die z.B. schon 20 Jahre am Stück und ohne Unterbrechung im Beruf gearbeitet hat, den Apotheker nicht einmal eine halbe Stunde "vertreten" darf, zumal der Apotheker dann ja auch übers Handy erreichbar sein kann.
    Die PTA fragt den Apotheker ja auch nicht bei jedem Patienten, ob sie das und dies abgeben darf. Die neue ApoBetrO sieht zwar so etwas vor aber wie das in der Praxis funktionieren soll, ist mir schleierhaft.
    Die Wahrheit ist: Viele Gesetze, gerade die neue Apothekenbetriebsordnung, gehen an der Realität vorbei. Man hat eine echte Chance verpasst, die ganze Sache zu modernisieren und dem 21. Jahrhundert anzupassen. Schade.

  9. #19
    Studi Avatar von Nachi
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    Das mit dem "kurz vertreten" ginge wohl nur, wenn man Pharmazieingenieur oder Apothekerassistent ist (ApBetrO §2 6)). Allerdings sind mir diese Berufsformen noch nie begegnet. Von daher ist es schon unpraktisch, dass die ApBetrO nicht entsprechend mal etwas anbgeändert wird.

  10. #20
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    Das mit dem "kurz vertreten" ginge wohl nur, wenn man Pharmazieingenieur oder Apothekerassistent ist (ApBetrO §2 6)). Allerdings sind mir diese Berufsformen noch nie begegnet
    In der Apotheke, in der ich Famulatur gemacht habe, gab es beides.

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