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Thema: Arbeiten ohne anwesenden Apotheker

  1. #1
    Dusel
    Gast

    Arbeiten ohne anwesenden Apotheker

    Ich arbeite in einer Apo, in der die Chefin mal 2-3 Tage nicht da ist, oder mal nur 3-5 Stunden am Tag da ist (Öffnungzeiten von 8-20 durchgehend)
    Es gibt dabei keinen angestellten Apotheker der sie vertreten könnten, warum auch, einen zusätzlichen Apotheker einzustellen kostet auch
    D.h das PTA Team arbeitet größtenteils ohne Aufsicht!!! Das ist ein ganz normaler Alltag bei uns!
    Ich freu mich schon wenn mal die Revision zu Besuch kommt und die Chefin dann nicht da ist

    Ich möchte natürlich meine Chefin nicht ans Bein pinkeln, aber frustrierend wirds immer mehr

    Kennt jemand von euch so ein Verhalten?? Die einzige Konsequenz für mich wäre natürlich die Kündigung.....

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Soweit ich weiß, ist bei einer Revision nicht nur die Apothekenleiterin dran, sondern auch die PTA, die ohne Aufsicht Medikamente abgeben! Also auch du! Da würd ich mich gar nicht auf die Revision freuen.
    Laut Gesetzt müsstest du die Apotheke also schließen, sobald die Apothekerin nicht mehr da ist.
    Ich bin auch auf andere Berichte gespannt, hab das auch schon erlebt, dass die Apothekerin kurz verschwand, allerdings tauchte sie nach 30Minuten wieder auf und war in der örtlichen Nähe (gegenüber in der Kinderkrippe o.ä.).

    LG
    Springuin

  3. #3
    Dusel
    Gast
    Echt? bin ich als PTA dazu gezwungen die Apo dann zu schließen, wenn die Chefin nicht da wäre??
    Dann wäre die Apo ja die halbe Woche zu *lach* ( natürlich alles sarkastisch gemeint)

    Das mit der Verantwortung würde ich gerne weiter erörtern, wird mir dann die Schuld zugewiesen bzw. trage ich Konsequenzen daran, dass die Apothekenleiterin nicht da ist? Ich kann nichts dagegen machen! Es ist Ihre Apo, ich bin angestellt, wenn ich mich Beschweren würde, hätte ich am nächten Tag die Kündigung..
    oh man..........

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Ja, du darfst als PTA nicht ohne Aufsicht arbeiten, wenn sie geht, musst du deine Arbeit einstellen. Ich kann dir da gerne nochmal die genauen Gesetztestexte zu raussuchen, aber wir wurden da mehrfach drauf hingewiesen, dass immer Apotheker, der nicht da ist als auch die PTA, die ohne Aufsicht arbeitet (und Unwissen schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht) zusammen im Boot sitzen und mit Strafe zu rechnen haben.

  5. #5
    Dusel
    Gast
    Gerne! Kannst du mir sagen wo ich das genau lesen kann?

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    PTA seit 2013
    Primär "Gesetz über en Beruf des PTA" §8 "Der PTA ist befugt in der Apotheke unter der Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten auszuüben"
    Weiter ApBetrO §3(5) da steht unter anderem "Pharmazeutische Tätigkeiten, die von den in [...] (da werden die PTAs genannt) genannten Personen ausgeführt werden, sind vom Apothekenleiter zu beaufsichtigen oder von diesem durch einen Apotheker beaufsichtigen zu lassen."

    Gerade das Gestzt der PTA verbietet es dir persönlich im Rahmen deiner Tätigkeit als PTA ohne Aufsicht zu arbeiten. Daraus folgt dann auch, dass du entsprechend mitbestraft werden kannst/wirst, wenn die Revision vorbei kommt.

    Würd mich übrigens freuen, wenn sich Apotheker hier zu Wort melden würden/könnten. Bin gespannt auf die Meinung.

  7. #7
    Neuer Benutzer
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    Also, der/die betreffende Apotheker/in bin ich natürlich nicht....
    Aber aus dem von dir zitierten Gesetzestext geht das nun so auch nicht so sehr deutlich hervor... Natürlich steht dort, dass du nur unter Aufsicht pharmazeutische Tätigkeiten ausführen darfst, aber da müsstest du wahrscheinlich schon Urteile o.ä. finden, die sich damit beschäftigen und dir genaue Auskunft darüber geben können inwieweit du dafür persönlich haften würdest. Mein Tipp wäre, dass du dich damit an die ADEXA wendest... die können dir ohne großes Aufsehen bestimmt weiterhelfen beim Beantworten dieser Frage und dir ggf. auch vertrauensvoll Möglichkeiten aufzeigen dieses Problem zu lösen.

    Ansonsten geht so ein Verhalten aber natürlich mal überhaupt nicht... habe das bisher auch nocht erlebt.
    Geändert von Acetylcholin (07.05.2012 um 01:40 Uhr)

  8. #8
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Du, da würde ich dringend mal die Chefin drauf ansprechen! Das geht so nicht!
    Strafmäßig hab ich letztens erst gelesen (DAZ?), dass ne PTA 1500 € zahlen musste wegen so einem
    ähnlichen Fall, also als Dauerzustand solltest du dir das nicht "gefallen lassen"!

  9. #9
    Unregistriert
    Gast
    oh, da hast du ein Problem!
    mein Kenntnisstand: die PTA darf den/die Apotheker/in 30 Min. vertreten. (kommt bei uns ab und an mal vor).
    Ob die PTA mit bestraft wird weiß ich nicht (ADEXA fragen) aber dass ihr tagelang allein arbeitet geht gar nicht; da ist die Gesetzeslage eindeutig!

  10. #10
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    NEIN, das ist absolut falsch! Ein(e) PTA darf rein rechltich NIEMALS auch nur für 1 min einen Apotheker vertreten! Das dürfen nur Apotheker (und falls es noch welche gibt Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten), ein(e) PTA arbeitet immer unter Aufsicht eines Apothekers. Natürlich kommt es überall vor, dass der verantwortliche Apotheker mal ein paar min nicht da ist, weil er sich beim Bäcker n Brötchen holt oder ähnliches, aber dafür gibt es nirgendwo eine Zeitangabe im Gesetzestext!

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