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Thema: Urlaubsfrage

  1. #1
    ++++
    Gast

    Urlaubsfrage

    Guten Tag an alle,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen, also ich weiß nicht so recht wieviel Urlaubs-Tage ich eigentlich habe.
    Also ich arbeite seit 09.2011 laut Vertrag 32 Stunden(obwohl ich fast jede Woche Überstunden mache, wegen zu wenig Personal) in der Woche. Laut Vertrag habe ich 25 Urlaubstage. Jetzt wechsele ich zum ersten Juli die Stelle und hatte noch kein Urlaub genommen. Meine Frage wie rechnen ich die Tage eigentlich aus?
    25:12 sind ungefähr 2 Tage pro Monat?
    2 * 10 (vom September bis Juni, sind ja 10 Monate) sind dann 20 Tage, oder?

    So dann noch mal eine Frage, ich arbeite ja eigentlich 32 Stunden, dass sind 4 volle Tage (im Vertrag stehen die Tage nicht, sondern nur Stundenanzahl), also muss ich 20 durch 4 teilen, oder durch 6?


    Ich bedanke mich schon mal im Voraus!

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit hat der Mitarbeiter Anspruch auf 1/12 des tariflichen Jahresurlaubs.
    25 Tage Jahresurlaub :12 Monate = 2,08 Tage pro Monat dh. 5 Monate (Januar bis Mai) *2,08 Tage pro Monat = 10,40 Tage für Januar bis Mai

    Ich weiss nicht ob du noch Urlaubsanspruch vom letzten Jahr gelten machen kannst. (Lassen besondere Umstände des Betriebes ausnahmsweise die Verwirklichung des Urlaubs nicht zu, so ist der Urlaub auf das nächste Jahr zu übertragen. Im Falle der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Der Urlaubsanspruch in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs nach § 3 Bundesurlaubsgesetz bleibt auch nach diesem Übertragungszeitraum bestehen, wenn der Mitarbeiter den Urlaub in dem Übertragungszeitraum wegen
    krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte.2 Ist die Übertragung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich, so ist jeder Urlaubstag mit 1/25 des monatlichen Bruttogehaltes abzugelten.

    Ist der Mitarbeiter an weniger als sechs Werktagen in der Woche tätig, so ist der Urlaubsanspruch von Werktagen in Arbeitstage umzurechnen.

    ich hoffe ich konnte dir irgendwie helfen:-)

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