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Thema: Aspirantenjahr in Deutschland mit öster. Studium?

  1. #1
    Stims
    Gast

    Aspirantenjahr in Deutschland mit öster. Studium?

    hey
    ich habe folgendes Problem:
    ich komme aus Bayern und studiere in Innsbruck (A) Pharmazie (allerdings nicht aus NC-Schnitt Gründen ;P).
    In Österreich ist es so, dass man nach dem Studium ein Jahr verpflichtend in einer Apotheke arbeiten muss. Ich würde allerdings auch gerne in die pharm. Industrie schnuppern, so wie es in D erlaubt ist. D.h. mein Plan wäre in Österreich fertig zu studieren und in Deutschland das Aspirantenjahr mit anschließendem 3. Staatsexamen/Pharm. prüfung abzulegen und die Approbation in D zu beantragen und nicht in A.
    Weiß jemand ob das möglich ist?
    Was definitiv möglich ist, ist das Studium inkl. Approbation in A zu beenden und dann die deutsche zu beantragen!
    Habe mich auch schon mal an die Bayerische Apothekerkammer gewendet aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten! Hat für mich sogar eher so geklungen als ob sie gar nicht verstanden hatten, was genau ich meine...

    Kann mir also jmd weiterhelfen, wäre super

    lg

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Hallo,

    Du müsstest dich an das zuständige Prüfungsamt des Bundeslands wenden, in dem du auch dein 3. Staatsexamen ablegen willst (kann dir allerdings nicht sagen, wo das in Bayern genau angeseidelt ist - da müsstest du mal ein bisschen googlen, sollte sich aber relativ leicht herausfinden lassen).
    Das Prüfungsamt wird dann darüber entscheiden, ob dein Studium gleichwertig ist und in Deutschland anerkannt werden kann - erst dann könntest du zum 3. Staatsexamen zugelassen werden. Also unbedingt vorher erkundigen, ob eine Anerkennung möglich ist.
    Die LAK ist in dem Fall jedenfalls nicht zuständig.
    Ich hoffe, das hilft dir schonmal weiter.

    Viel Erfolg dabei!

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Thomas
    Registriert seit
    20.03.2010
    Beiträge
    225
    Pharmaziestudent seit 2010
    Nein das wird wohl nix werden, denn dir fehlt das 1. und 2. Staatsexamen und dann gibts auch kein 3. Staatsexamen. In Österreich Approbation erlangen und dann anerkennen lassen, das ist wohl der Weg der Wahl!

    Aber frag ruhig nochmal beim LPA nach, eventuell gibt es ja ausnahmeregelungen oder so

  4. #4
    Stims
    Gast
    hey
    danke für eure Mühen! Hab mich jetzt mal an das Prüfungsamt gemeldet. Werde die Antwort dann online stellen, falls es mehrere meiner oder ähnlicher Probleme gibt

  5. #5
    Stims
    Gast
    Sehr geehrter Herr _____,

    ein in Österreich abgeschlossenes Studium der Pharmazie berechtigt alleine nicht zur Ausübung des Apothekerberufs in der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu ist die Approbation als Apotheker oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs notwendig (§ 2 BApO).

    Bitte sagen Sie uns, ob Ihr Studienabschluss mit der Verleihung des akademischen Grades "Magister der Pharmazie" bezeichnet wird.

    Wenn ja, dann wird Ihr Studium auf die Prüfung im Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (§ 18 AAppO) angerechnet (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AAppO). Zusatzprüfungen in diesem Prüfungsabschnitt sind nicht mehr abzulegen.

    Um die bei einer ausländischen Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BApO geforderte Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung zum Apothekerberuf als eine der zwingenden Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation herzustellen, müssen Sie noch

    - eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten gemäß § 4 Abs. 1 AAppO ableisten,

    - an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 AAppO teilnehmen und

    - die Prüfung im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung gemäß § 19 AAppO unter Zugrundelegung des Prüfungsstoffkatalogs nach Anlage 15 AAppO ablegen.

    Erst dann ist die Gleichwertigkeit der beiden Ausbildungen hergestellt.

    Bitte stellen Sie zu gegebener Zeit einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Studienleistungen auf das Studium der Pharmazie.

    Mit freundlichen Grüßen
    gez.
    Yvonne Ganguin

    Regierung von Oberbayern
    Sachgebiet 55.2
    Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
    Maximilianstraße 39
    80538 München
    Tel. 089/2176-2772
    Fax: 089/2176-40-2307



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