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Thema: Berufserlaubnis erlischt nach 2 Jahren?

  1. #1

    Berufserlaubnis erlischt nach 2 Jahren?

    ist es richtig dass die pta-berufserlaubnis erlischt wenn man davon 2 jahre lang keinen gebrauch gemacht hat?

    ich habe letztes jahr meine pta ausbildung abgeschlossen und möchte dieses jahr ein geisteswissenschaftliches studium anfangen. ich will meine pta-berufserlaubnis aber behalten...ist das möglich?

    sollte ich mein topic in ein falsches subforum gepostet haben dann bitte verschieben und mich per pn benachrichtigen damit ich gleich weis wohin es verschoben wurde, thx

  2. #2
    Blanche
    Gast
    Hab ich bisher nichts von gehört. - Aber muss ja nichts heißen.

    Von wem hast du das denn bzw. wo hast du das gelesen?

  3. #3
    Einer der Hasen :) Avatar von Kaddie
    Registriert seit
    13.08.2010
    Ort
    Pfälzer Münchnerin
    Beiträge
    26
    Pharmaziestudentin seit 2010
    Mh, also mir ist das auch neu.
    Das würde ja heissen, dass wenn ich Studiere, und dann wegen Doofheit nicht schaffe nach dem 3. Jahr, dann bin ich gar nix mehr?
    Das wäre wirklich lächerlich ...

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Arbeite doch einfach nebenbei in der Apotheke und du hast kein Problem plus Nebenverdienst (den man als Student immer gebrauchen kann) - als Geisteswissenschaftler sollte dir das zeitlich möglich sein.. :P

  5. #5
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Apothekerin seit 2010
    Das ist absoluter Quatsch! Keine Sorge!

  6. #6
    danke für eure antworten, ich finde das mit den 2 jahren auch total unlogisch aber ich hatte da was im hinterkopf das es so wäre, irgendne lehrerin in der ausbildung hatte da mal sowas gesagt dachte ich...

    nebenbei handelt es sich um den studiengang islamische theologie und der ist richtig voll gepackt...da bleibt keine zeit mehr für nebenbei arbeiten...im 1. semester gehen z.b. schonmal allein 16 wochenstunden für die arabische sprache drauf...von den stunden für geschichte, theorie und theologie mal ganz zu schweigen...da muss man richtig lernen und sich reinhängen

  7. #7
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
    Registriert seit
    14.09.2010
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    Kiel
    Beiträge
    392
    Apothekerin seit 2010
    Es gibt ja auch Berufe, wo das "ein bisschen" so ist, ich weiss, dass es zum Bsp. als Rettungsassistent (RA) so ist, dass man nur arbeiten darf, wenn man regelmäßig ne bestimmte Std.zahl an Fortbildungen absolviert. Sonst erlischt zwar auch nicht direkt die Berufserlaubnis, aber man darf den Beruf halt sonst nicht ausüben. Wenn man da also länger pausiert und dann die entsprechenden Fortbildungen nicht wahrnehmen kann, weil man bsp.weise studiert, kann man dann nicht einfach weiter als RA arbeiten. Wenn unsere Berufserlaubnis ansonsten irgendwie zeitlich begrenzt wäre, müsste das ja eigentlich auch drauf vermerkt sein, aber da ist ja nur ganz klassisch das datum ab dem sie gilt :-).

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