Welche Befreiungsvoraussetzung erfüllen Sie?Kreuzen Sie bitte an, welche Befreiungsvoraussetzung Sie erfüllen, und fügen Sie den
aktuellen Nachweis bei, z. B. eine von der leistungsgewährenden Behörde ausgestellte „Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde" (Drittbescheinigung). Hat eine Behörde auf dem Antrag die Vorlage des Originals bestätigt, benötigen wir eine einfache Kopie, anderenfalls eine beglaubigte Kopie des Nachweises.
Welche Nachweise übersenden Sie mit dem Antrag?
- Eine aktuelle Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ von der leistungsgewährenden Behörde
oder - einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder in beglaubigter Kopie
oder - eine einfache Kopie, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat.
Wenn Sie uns den Bewilligungsbescheid im Original zusenden, bitten wir Sie, diesen mit dem Wort
"Original" zu kennzeichnen. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Originalbescheid vernichtet wird. Die „Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ" wird nicht zurückgesandt, da dieses Original zum Verbleib bei der GEZ bestimmt ist.