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Thema: GEZ Befreiung

  1. #1
    Blanche
    Gast

    GEZ Befreiung

    Hat jemand Erfahrung mit der Befreiung der GEZ Gebühren?


    Habe mal im Internet recherchiert: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehre...index_ger.html

    5a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .
    Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid
    Meinen BAföG Antrag habe ich gestellt, aber noch keine Antwort erhalten. - Müsste aber theoretisch BAföG bekommen.
    Kann ich mich auch jetzt schon für eine Befreiung der GEZ Gebühren bewerben?

    Welche Befreiungsvoraussetzung erfüllen Sie?Kreuzen Sie bitte an, welche Befreiungsvoraussetzung Sie erfüllen, und fügen Sie den aktuellen Nachweis bei, z. B. eine von der leistungsgewährenden Behörde ausgestellte „Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde" (Drittbescheinigung). Hat eine Behörde auf dem Antrag die Vorlage des Originals bestätigt, benötigen wir eine einfache Kopie, anderenfalls eine beglaubigte Kopie des Nachweises.

    Welche Nachweise übersenden Sie mit dem Antrag?
    • Eine aktuelle Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ von der leistungsgewährenden Behörde
      oder
    • einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder in beglaubigter Kopie
      oder
    • eine einfache Kopie, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat.
    Wenn Sie uns den Bewilligungsbescheid im Original zusenden, bitten wir Sie, diesen mit dem Wort"Original" zu kennzeichnen. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Originalbescheid vernichtet wird. Die „Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ" wird nicht zurückgesandt, da dieses Original zum Verbleib bei der GEZ bestimmt ist.
    Diesen Absatz verstehe ich nicht ganz.
    Welche Bescheide brauchen die nun von mir? Was ist die leistungsgewährende Behörde?

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Die brauchen nur den Bafög-Bescheid, allerdings hast du den ja noch nicht. Würde das aber schonmal schriftlich "anmelden", denn ich meine rückwirkend kann man sich nicht mehr befreien lassen und mitunter dauert es ja doch etwas bis das Bafög fertig bearbeitet ist...

  3. #3
    Larve
    Gast
    Hallo,

    dieser Absatz, den du nicht verstehst, sagt nur aus, dass es entweder eine BESCHEINIGUNG sein muss darüber das du Bafög erhälst ODER das du eine Kopie des des Bafög-Antrages bzw das Original.

    MfG

  4. #4
    Unregistriert
    Gast

    Schlechte Erfahrung

    Du musst dich unbedingt sofort und am besten schon gestern für diese Befreiung anmelden.
    Ich habe den Fehler begangen, auf meine Bafög-Bescheinigung zu warten und durfte alle Monate vorher bezahlen.
    Wenn du deinen Antrag auf Befreiung abschickst und dich gleichzeitig bei der GEZ anmelden willst, dann gib an, dass du erst ab dem folgenden Monat Fernsehen und Radio haben wirst (kann ja sein du ziehst dann erst um). Denn wenn du Anmeldung und Antrag auf Befreiung gleichzeitig abschickst musst du für diesen aktuellen Monat trotzdem bezahlen.

    Den Antrag auf Befreiung musst du immer schon im August jedes Jahres einreichen (wenn man wie ich im Wintersemester angefangen hat zu studieren ist das zumindest so), damit das alles funktioniert. Ich habe immer noch einen Zettel beigelegt, dass ich die Bescheinigung nachreiche.

    Nun kann es ja gerne mal sein, dass die Bafög-Bescheinigung wegen Neuberechnungen oder Ähnlichem Monate auf sich warten lässt. Dann schreibt dir die GEZ Mahnungen, die anfallenden Beträge zu bezahlen, die dir dann wieder gut geschrieben werden sollen. Ich war da ja seeeeehr skeptisch aber das hat funktioniert. Ich glaube aber kaum, dass die GEZ etwas anderes tut als eine Mahnung nach der nächsten zu schreiben wenn man das einfach ignoriert.

    Also einfach keine der 2 Fehler machen: Nicht sagen, dass du schon länger einen Fernseher hast und pünktlich an die Verlängerung denken.

    Ich wünsche dir viel Glück mit der GEZ... Ich habe sie hassen gelernt ;-)

  5. #5
    Benutzer
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    Hey zusammen.
    Ich hätte auch mal eine Fragem, zur Befreiung der GEZ Gebüren.

    Ich möchte mit einer Komolitonin zusammenziehen. Bei mir ist das mit der Befreiung eigentlich kein Problem (bekomme Bafög), aber sie wird nur von ihrem Vater unterstützt, sie hat also eigentlich keinerlei ofizielle einnahmen. Kann man da etwas machen und wenn ja, unter welchen Befreiungsbereich fällt sie?

    Freue mich sehr über schnelle antworten.

  6. #6
    Unregistriert
    Gast

    GEZ Befreiung

    Ihr Fernseher gehört offiziell halt Dir :-) Problem gelöst.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von mia
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    229
    Apothekerin
    der fernseher gehört dir, ihr nutzt ihn aber gemeinsam. Für gemeinsam genutzte geräte muss nur einmal bezahlt werden

  8. #8
    Benutzer
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    Pharmaziestudentin seit 2011
    Ahh, das mit dem "nur einmal Zahlen" ist gut zu wissen. Danke!

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