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Thema: Wann nehmen Apotheken Arzneimittel zurück?

  1. #1
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    Wann nehmen Apotheken Arzneimittel zurück?

    Nehmen Apotheken auch Arzneimittel zurück, die noch nicht angebrochen wurden?

  2. #2
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    Gast
    gesetzlich ist dies nicht möglich. die apotheken müssen darauf achten, dass die arzneimittelsicherheit gewahrt wird und wenn ein medikament einmal die apotheke verlassen hat, könnte es manipuliert worden sein.

  3. #3
    Neuer Benutzer Avatar von Hanna84
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    Das kommt darauf an, was genau du mit "zurücknehmen" meinst. Alte Medikamente werden selbstverständlich zurück genommen und dann fachgerecht entsorgt. Falls du aber meintest, dass du ein Arzneimittel umtauschen wolltest oder dein Geld zurück bekommen wolltest, dann ist das nicht möglich aufgrund der Arzneimittelsicherheit.

  4. #4
    Ich vermute die Frage bezog sich nicht auf alte/abgelaufene Medikamente, richtig?

    Da mich das auch interessiert, möchte ich die Frage erweitern: Was ist, wenn ich nach dem Kauf feststelle, dass ich das Medikament nicht nehmen kann? Zum Beispiel wegen einer Allergie (darauf wurde ich nicht hingewiesen). Der Behälter/Blister etc. mit dem Arzneimittel ist dabei natürlich noch nicht angebrochen. Nimmt die Apotheke das zurück (und ich bekomme entsprechend mein Geld wieder)?

  5. #5
    Neuer Benutzer Avatar von Hanna84
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    Nein, leider nicht. Es sei denn, du bemerkst es noch in der Apotheke. Sobald das Arzneimittel die Apotheke verlassen hat, darf der Apotheker das Medikament von Gesetz wegen nicht zurücknehmen. In der Praxis erlebe ich jedoch, dass es dennoch ab und zu gemacht wird.
    Am besten erwähnst du noch während des Beratungsgesprächs, dass du eine Allergie gegen xy hast, so dass der Apotheker dir ein Medikament empfehlen kann, was du verträgst. So bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

  6. #6
    Domenik
    Gast

    Widerrufs- und Rückgaberecht

    Gilt dies auch, wenn man die Medikamente über eine Apotheke mit Onlineshop gekauft hat? Meines Wissens nach hat man doch 2 Wochen Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz...

  7. #7
    Studi Avatar von Nachi
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    Widerrufsrecht
    Sind Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, haben Sie, soweit es sich nicht um Waren handelt, die nach Ihren Spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, ein Widerrufsrecht. Arzneimittel sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet. Für die Bestellung von Arzneimitteln besteht kein Widerrufsrecht.

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist einen Monat. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB.
    Eher unwahrscheinlich, dass du das bei einer anderen Apotheke dann zurückgeben kannst.

  8. #8
    Domenik
    Gast
    Zitat Zitat von Nachi Beitrag anzeigen
    Eher unwahrscheinlich, dass du das bei einer anderen Apotheke dann zurückgeben kannst.
    Danke, ich meinte schon bei der selben (Online-)Apotheke, bei der man auch bestellt hat.

  9. #9
    Benutzer Avatar von Gaia
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    Also das eine ortsansässige Apotheke die Medikamente zurücknimmt ist ausgeschlossen. Selbst wenn es die Sache mit der Arzneimittelsicherheit nicht gäbe, wäre sie nicht dazu verpflichtet (maximal aus Kulanzgründen).

    Bei einer Onlineapotheke sieht es schon wieder etwas anders aus (Kurze Anmerkung: Eine "Onlineapotheke" kann natürlich auch jede [kleinere] ortsansässige Apotheke sein, welche ihre Waren zusätzlich über eine Website anbietet). Ich dachte auch erst, dass sie Medikamente nicht zurücknehmen müssen, habe mich aber mal informiert. Hier kollidieren einerseits Arzeimittelsicherheit (einmal im Umlauf gebrachte Arzneimittel dürfen nicht erneut verkauft werden) mit dem Verbraucherschutz (u.a. 2 Wochen Rückgaberecht bei Fernabsatz) andererseits.

    Interssant ist z.B. ein Fall vor dem AG Köln (Urteil vom 31. 5. 2007, Az.: 111 C 22/07). Hier entschied das Gericht, dass die Klägerin gem. §§ 356, 357 BGB das Recht auf Rücksendung und Erstattung des Kaufpreises eines apothekenpflichtigen Medikaments beim Apothekenversandhändler hat.

    Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind vom Gesetz her keine Medikamente sondern nur Lebensmittel, Zeitschriften, Frischwaren etc. Man muss dazu sagen, dass die Gesetze gemacht wurden als man vermutlich noch nicht an den Onlineversand von Medikamenten gedacht hat(?).

    Effektiv liegt das Risiko meiner Meinung nach beim Versandhändler. Klar dass viele in ihren AGBs die Rücksendung von Arzneimitteln ausschließen (sie sitzen ja dann auf den zurückgesendeten Waren fest und können sie nicht wieder verkaufen). Wie das rechtlich zu betrachten ist, kann ich aber nicht sagen (man kann ja vieles in die AGBs schreiben).

    Hier wäre evtl. eine Erweiterung/Anpassung des Fernabsatzgesetzes anzuraten. Falls mal ein Politiker Zeit dafür hat einen entsprechenden Entwurf anzufertigen. Das würde zumindest für Klarheit sorgen!

    Viele Grüße

  10. #10
    Neuer Benutzer Avatar von Hanna84
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    Pharmaziestudentin seit 2010
    Selbstverständlich gilt das auch für Versandapotheken, zumindest für deutsche. Ausländische Versandapotheken stehen unter anderem Recht, da sieht das sicher anders aus. Aber bevor ihr euch darüber ärgert, macht euch bitte klar, dass es sich um Arzneimittel handelt und nicht um harmlose Waren wie Kleidung o.ä. Es geht dabei letztenlich um EURE Sicherheit! Wer kann garantieren, dass das Medikament noch den nötigen Qualitätsanforderungen entspricht? In der Apotheke gibt es zum Einen einen gesicherten Vertriebsweg sowie zum Anderen eine ordnungsgemäße Lagerung. Schon alleine wenn jemand seine Medikamente im Badezimmer aufbewahrt, was oft der Fall ist, leidet die Qualität des Arzneimittels darunter.

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