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Thema: Blutzuckermessstreifen

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Frage Blutzuckermessstreifen

    Warum müssen Blutzuckermessstreifen nicht auf der Rückseite des Rezeptes von Kunden/Patienten unterschrieben werden? Das sind doch auch Hilfsmittel !?

  2. #2
    Unregistriert
    Gast
    Hey

    Rein medizinisch gesehen sind Blut- und Harnzuckerteststreifen eigentlich keine Arzneimittel, sondern Hilfsmittel, da man mit ihrer Hilfe ein Testergebnis zur Überprüfung einer Körperfunktion herstellen kann.
    Der Gesetzgeber hat aber vor mehr als 10 Jahren die Teststreifen zu "Definitionsarzneimitteln" ernannt. Teststreifen sind also per definitionem aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel (§ 2, Abs. 2 Arzneimittelgesetz).

    LG

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    ich glaube das ist so, weil teststreifen als arzneimittel gelten und nicht als hilfmittel.

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Vielen Dank für die Infos Lg

  5. #5
    Unregistriert
    Gast
    Blutzuckermessstreifen gehören zu den Diagnostika und sind somit als Arzneimittel anzusehen ;-)

  6. #6
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Ganz genau betrachtet, nennt man sie Geltungsarzneimittel, seit das AMG novelliert wurde...
    Daher entfällt nicht nur die Empfangsbestätigung, sondern auch die 10%ige Zuzahlung!

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