Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 15

Thema: Urlaubstage

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Urlaubstage

    Stimmt es eigentlich, dass jemand, der nur von Montag bis Freitag in einer öffentlichen Apotheke arbeitet, auch den Samstag als Urlaubstag in sein Arbeitskonto aufnehmen muss? Ich finde das nämlich unlogisch, weil derjenige dann doch mehr arbeiten müsste, als jemand, der immer von Montag bis Samstag arbeitet.

  2. #2
    Don Bartolo
    Gast
    Entscheidend sind die Wochenstunden und wenn die 40h sich auf Montag bis Freitag beschränken, hast Du zwar Glück gehabt, aber es wäre urlaubstechnisch unfair gegenüber den Kollegen, die auch am Samstag arbeiten müssen.
    Mit anderen Worten ja, auch der Samstag wird angerechnet, Arbeits- und Urlaubswochen sind 6-Tage-Wochen.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Danke für deine Antwort! Aber im Endeffekt würde ich dann doch mehr Stunden arbeiten als meine Kollegen, die an den Wochentagen kürzer arbeiten und dafür eben auch samstags zu Arbeit kommen.

  4. #4
    Unregistriert
    Gast

    urlaubstage

    die urlaubstage werden nicht nach den arbeitsstunden, sondern nach den arbeitstagen berechnet.
    1woche sind 6 arbeitstage ... lt. vertrag stehen einem 30 urlaubstage o.ä. zu.
    arbeitet jemand jetzt nur 3 tage in der woche kann man entweder die urlaubstage nach dreisatz umrechnen und wirklich nur die tage zählen an denen man hätte arbeiten müssen ( 6 tage=>30urlaubstage ... 3tage=>15urlaubstage) oder man bleibt bei den 30 tagen und zählt jeden werktag. ich hoffe man kann verstehen was ich meine ;-)

  5. #5
    Unregistriert
    Gast

    Urlaubstage

    nach dem Bundesurlaubsgesetz wird der Urlaub tatsächlich nur an den Tagen genommen an denen man auch arbeitet. Wenn Du 4 Tage/Woche arbeitest musst Du auch nur 4 Tage Urlaub nehmen. (an den anderen Tagen bist Du ja so sowieso nicht da!). Eine Umrechnung in Stunden ist nicht erwünscht wird aber in Apo`s gerne praktiziert...ist aber Quatsch!
    Solche rechtl. Fragen beantwortet Dir immer die Adexa od. der BV-PTA! (für Mitglieder).

  6. #6
    Dr. Peter Markosi
    Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Eine Umrechnung in Stunden ist nicht erwünscht wird aber in Apo`s gerne praktiziert...ist aber Quatsch!
    So Quatsch ist das gar nicht. Kommen bei der Umrechnung von 6 Arbeitstagen auf die wirklichen Arbeitstage unrunde Zahlen (Tage) raus, müssen die laut § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden. Kann sich also als vorteilhaft für den Arbeitnehmer auswirken.

  7. #7
    Unregistriert
    Gast
    Normalerweise hat man als Berufsanfänger 33 Tage Urlaub. Das gilt für eine 6-Tage-Woche.

    Wenn du nur 5 Tage die Woche arbeiten gehst, kann man das umrechnen und du hättest 28 Tage Urlaub und brauchst für Samstag keinen Urlaub einreichen. Das hat mit der Stundenzahl, die du pro Woche arbeitest, nichts zu tun. Die Anzahl der Tage bleibt gleich.

    Wenn du weniger als 40 Stunden die Woche arbeiten gehst, würden dir für den Urlaub anteilig die Stunden gut geschrieben (bei 36 Stunden wären das 7,2h pro Tag). Hast du also 3 Tage in der Woche Urlaub genommen, bekommst du für diese 3 Tage jeweils 7,2h angerechnet. Weniger Urlaubstage hast du dabei aber nicht.

  8. #8
    Unregistriert
    Gast

    Frage Urlaubsanspruch

    Hallo Ihr Lieben,

    ich weiß, dass man laut Tarif 33 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche hat, da ich aber nur an 5 Tagen in der Woche arbeite, wurde der auf 28 Tage (genau 27,5 Tage, aber man rundet ja dann auf) berechnet, also auch 5 Wochen und 3 Tage.

    Was wäre nun eigentlich, wenn z.B. 27,4 Tage rausgekommen wären? Wären das denn einfach nur 27 Tage oder kriege ich diese 0,4 Std. auch noch frei? Oder fallen die 0,4 Std. unter den Tisch?

    Wenn ich erst ab Februar anfange, rechne ich dann: 28 Urlaubstage:12Monate*11Monate = ungefähr 25,7 Urlaubstage?
    oder: 27,5 Urlaubstage:12Monate*11Monate= ungefähr 25,2 Urlaubstage?

    Bin für jede Hilfe dankbar

  9. #9
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
    Registriert seit
    14.09.2010
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    392
    Apothekerin seit 2010
    Da gelten nach meiner Erfahrung die klassischen Rundungsregeln, ab 0,5 wird aufgerundet, darunter abgerundet. Die 0,4 Tage verfallen also meines Wissens leider!
    Ich würde mit den gerundeten Werten rechnen, also im Endeffekt wären es 25 Urlaubstage! Hier bin ich aber unsicher...

  10. #10
    hausmeister Avatar von wundi
    Registriert seit
    17.11.2007
    Ort
    Leipzig
    Beiträge
    418
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Hallo Ihr Lieben,

    [...]

    Bin für jede Hilfe dankbar
    Hallo,
    habe deine Frage mal in ein schon vorhandenes Thema verschoben. Zu den Urlaubstagen kleiner 0,5 würde ich ebenfalls sagen, die verfallen. Laut § 5 Abs. 2 BUrlG wird nur ab 0,5 auf einen vollen Tag gerundet. Mehr steht dazu nicht drin. Evtl. kann man ja aber mit dem Chef um die paar Stunden verhandeln und mal einen Tag z.B. früher gehen...

Ähnliche Themen

  1. Zusätzliche Urlaubstage mit Schwerbehinderung im PJ
    Von Kathi R im Forum Praktisches Jahr
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 31.12.2018, 11:25
  2. Urlaubstage
    Von Unregistriert im Forum Praktisches Jahr
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.07.2013, 16:15
  3. Urlaubstage im PJ
    Von Caro im Forum Praktisches Jahr
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 24.06.2013, 19:19

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •