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Thema: Wiederholungstermin bei Nichtbestehen

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Wiederholungstermin bei Nichtbestehen

    Hallo,

    wie ist das eigentlich, wenn man einen Teil vom ersten Staatsexamen nicht besteht - ist die nächste Möglichkeit zum wiederholen dann erst in einem halben Jahr (also praktisch bei Staatsexamen August 2012 dann im März 2013), oder gibt es davor noch Wiederholungstermine ?

    Lg,
    Steffi

  2. #2
    N06BC01 Avatar von Shimone
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    Es gibt immer nur einen Versuch pro Semester, also ja du musst dann ein halbes Jahr warten.
    Und ich so: "Jetzt guck doch mal über den verdammten Tellerrand hinaus"
    Und er so: "Ah da ist der Löffel"

  3. #3
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    Aber zumindest kannst du in der Zeit weiterstudieren. Nur wenn du auch den Wiederholungstest nicht bestehst, musst du ein Semester trocknen. So ist es zumindest in Düsseldorf.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Echt ? Ich glaub, das ist in Hamburg anders.

    Mir ging's aber auch eher darum, ob ich den September dann urlaubstechnisch verplanen kann oder ob ich den für den Fall einer Wiederholung frei halten muss....

  5. #5
    Administrator Avatar von ooonja
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    Ja, den September kannst du verplanen, weil der nächste Termin erst ein halbes Jahr später statt findet.

  6. #6
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Ich meine, dass das direkt im Gesetz steht (oder war es doch "nur" die Studienordung?!), dass man das darauf folgende Semester (also das 5.) einmal besuchen darf trotz Nichtbestehen des 1.Examens! Also am Besten da mal direkt reingucken!

  7. #7
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    Kann auch sein. Aber ich hab eh vor, alles zu bestehen...

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