Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 11

Thema: Feiertage und Famulatur

  1. #1
    mul
    Gast

    Feiertage und Famulatur

    Servus

    Ich wollte jetzt mal fragen, ob hier jemand weiß wie das mit Feiertagen während der Famulatur geregelt ist. Muss ich sie nacharbeiten oder zählen sie mit dazu? Am besten wär's natürlich, wenn jemand das auch mit Paragrafen oder sonst was offizielles belegen kann

    Grüße

    mul
    Geändert von mul (29.09.2011 um 19:52 Uhr)

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
    Registriert seit
    14.09.2010
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    392
    Apothekerin seit 2010
    Moin,

    also offiziell belegen kann ichs grad nicht, aber wieso sollte das in Famulatur oder PJ anders laufen als bei "normalen" Angestellten? Da zählt ja auch die Arbeitszeit, die man wenn es kein Feiertag gewesen wäre, gearbeitet hätte. Ich denke, das sollte man einfach mit seinem Chef kurz besprechen, er muss ja nachher auf der Bescheinigung nur angeben, dass ohne Unterbrechnung die vorgegebene Zeit gearbeitet wurde und fertig. So streng wird das doch grad in der Famulatur selten gehandhabt, kenne das eigentlich nur so, dass man auch mal 1-2 h eher heim geschickt wird oder was zu lesen mit heim bekommt, wenn nix weiter zu tun ist. Man lässt die Praktikanten doch eher selten ihre 40h einfach "absitzen", nur damit sie 40h da waren, oder?

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Pancha
    Registriert seit
    24.08.2011
    Beiträge
    201
    Pharmazeut
    § 1 Gliederung der Ausbildung
    (1) Die pharmazeutische Ausbildung umfaßt
    2. eine Famulatur von acht Wochen;

    § 3 Famulatur
    (2) Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt
    der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten. Mindestens vier
    Wochen
    der Famulatur sind in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, abzuleisten; die übrige
    Zeit kann wahlweise auch in
    1. einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke,
    2. der pharmazeutischen Industrie oder
    3. einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr
    abgeleistet werden. Die in Satz 2 letzter Halbsatz genannte Zeit kann auch in vergleichbaren Einrichtungen in einem
    der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
    über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union
    vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, abgeleistet werden. Eine Ableistung in
    Abschnitten von mindestens vier Wochen ist zulässig. Über die abgeleistete Famulatur erhält der Auszubildende
    eine Bescheinigung nach Muster der Anlage 7.
    Also in der Approbationsordnung ist immer nur von Wochen die Rede. Und der Begriff 'ganztägig' sagt ja eigentlich auch nichts darüber aus, wie lange man jeden Tag da sein soll. Gibt es keine Bestimmungen, die das näher regeln? Es ist noch nicht mal die Rede davon, dass man mndestens fünf Tage die Woche da sein muss.

  4. #4
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
    Registriert seit
    14.09.2010
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    392
    Apothekerin seit 2010
    Die Paragraphen werden sicherlich bekannt gewsen sein , aber da steht ja eben nix genaues zur Situation, wenn Feiertage in die Famulaturzeit fallen! Aber da diese Zeit für andere Angestellte nicht als nachzuarbeitende Zeit gilt, ist dies m.E. auch für Praktikanten nicht anders. Hast du denn den Chef schonmal gefragt bzw. hat er verlangt, dass du diesen Tag / die h nacharbeiten sollst?

  5. #5
    Studi Avatar von Nachi
    Registriert seit
    13.09.2010
    Ort
    Münster
    Beiträge
    937
    Pharmaziestudent seit 2010
    In der ApBetrO wird man dazu wohl auch schlecht was finden. Das fällt dann wohl eher in's Gesetz für Arbeit (oder was auch immer) oder es steht im Arbeitsvertrag. Feiertage zählen als Arbeitstage und müssen nicht nachgearbeitet werden. So habe ich es in den Apotheken erlebt und so kenne ich es auch nicht anders.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Pancha
    Registriert seit
    24.08.2011
    Beiträge
    201
    Pharmazeut
    Als Famulant hat mann ja nun leider meistens keinen Vertrag. Wenn, sollte man wohl ehr das Prüfungsamt fragen. Meiner Erfahrung nach, haben die betreuenden Apotheker nicht mehr Ahnung von der Famulatur als die Famulaten. Letztendlich muss das Prüfungsamt die Famulatur anerkennen. Kann mir allerdings nicht vostellen, dass die in den Kalender gucken, in welchem Jahr nun welcher Feiertag auf welchen Wochentag gefallen ist (hängt ja manchmal auch von Bundesland ab). Oder schätze ich das falsch ein? Man macht ja die Famulatur um einen Einblick in die Apotheke zu bekommen und am Feiertag ist da nun mal keiner...
    Auf der Homepage der Regierungspräsidien BW sind als Famulatur-Leitfaden auch nur die Paragraphen der AAppO noch mal erklärt. Ergänzende Angaben finde ich dort nicht.
    Geändert von Pancha (29.09.2011 um 22:51 Uhr)

  7. #7
    mul
    Gast
    Ne, mit meinem Apotheker hab ich noch nichts abgeklärt - darum geht es aber auch nur indirekt (falls er was moniert, sag ich ihm dass ich das wie einen Sonntag seh und somit nicht arbeiten muss, es aber trozdem als Famulaturtag gilt ). Ich wollt das nur generell mal ansprechen, da -wie hier auch schon erwähnt- der offizielle Leitfaden zur Famulatur mehr als waschig geschrieben ist.

  8. #8
    Studi Avatar von Nachi
    Registriert seit
    13.09.2010
    Ort
    Münster
    Beiträge
    937
    Pharmaziestudent seit 2010
    Ich weiß, dass Famulanten keinen Vertrag bekommen. Famulanten müssen eigentlich auch keine volle 40h Woche ableisten. Aber wenn sich da wer querstellen sollte, dann kann man eben auch auf so etwas verweisen. Und ein Feiertag ist ein Feiertag. Da wird nicht gearbeitet. Das wird dann auch nicht nachgeholt. Wenn man nun in die Lage geraten sollte, dass Heiligabend ist, ist es vielleicht noch etwas anders. Keine Ahnung. Ich hatte da Urlaub ^^°.

  9. #9
    N06BC01 Avatar von Shimone
    Registriert seit
    22.03.2010
    Ort
    Marburg
    Beiträge
    139
    Pharmazeut seit 2012
    Ich mein auf dem Vordruck der Bescheinigung die im Landesprüfungsamt bei uns aus lag stand so etwas wie:
    "Der zeitliche Umfang der Tätigkeit des Famulus richtet sich nach der im Bundesrahmentarifvertrag für Angestellte vorgesehenen Arbeitszeit."
    Und im Tarifvertrag steht ja
    "§ 3 Arbeitszeit
    1. Die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen beträgt wöchentlich 40 Stunden. Fallen in die Woche ein oder mehrere gesetzliche Feiertage, so verkürzt sich die wöchentliche Arbeitszeit um die an den Feiertagen ausfallenden Arbeitsstunden."
    Das man als Famulus mal früher nach hause geschickt wird, wäre demnach eig. auch unzulässig, aber daran wird sich sicher keiner Aufhängen.

    Ich hoffe ich konnte helfen.
    Und ich so: "Jetzt guck doch mal über den verdammten Tellerrand hinaus"
    Und er so: "Ah da ist der Löffel"

  10. #10
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
    Registriert seit
    14.09.2010
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    392
    Apothekerin seit 2010
    Ich meine auch, dass auf meiner Bescheinigung damals was von ner 40h-Woche stand (ist aber schon sooo lange her, kann mich nicht mehr so richtig erinnern), aber solange einem das vom Chef so bescheinigt wird, ist doch alles im grünen Bereich :-) !

Ähnliche Themen

  1. PTA Famulatur
    Von Unregistriert im Forum PTA-Ausbildung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 22.04.2017, 19:46
  2. Famulatur
    Von Studentin42 im Forum Pharmaziestudium
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.08.2016, 01:31
  3. Famulatur
    Von Unregistriert im Forum Famulatur
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 31.08.2014, 16:06
  4. Famulatur ?!
    Von pharmakolik im Forum Famulatur
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 26.06.2012, 11:03
  5. Famulatur in Filialapotheke ?
    Von Snaky_Millie im Forum Famulatur
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.12.2010, 23:55

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •