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Thema: 2. Staatsexamen endgültig NICHT bestanden, was nun?

  1. #21
    Erfahrener Benutzer Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Mein EU-Abschluss steht nicht zur Debate, damit ist alles Ok.
    Weiss es vielleicht jemand, ein Gesetz, oder wo es schwarz auf weiss steht, dass NACH ENDGÜLTIG NICHT BESTANDENER PRÜFUNG IN PHARMAZIE EU-DIPLOM ANNERKANNT WIRD; UND SOMIT EINE APPROBATION ERTEILT WERDEN DARF??????????????
    Nein dieses Gesetz gibt es nicht! Es gilt nur die Anerkennung der Berufsausbildung aus anderen EU-Ländern. Bedeutet ein Apotheker mit Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufs z.B. in Österreich muss defacto auch eine Erlaubniss zur Ausübung dieses Berufs in Deutschland erteilt kriegen, sprich Approbation. Hast du in einem EU-Land die Erlaubniss zur Ausübung des Apothekerberufs? Und ich meine NICHT "nur" ein Pharmaziediplom.

  2. #22
    Unregistriert
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Nein dieses Gesetz gibt es nicht! Es gilt nur die Anerkennung der Berufsausbildung aus anderen EU-Ländern. Bedeutet ein Apotheker mit Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufs z.B. in Österreich muss defacto auch eine Erlaubniss zur Ausübung dieses Berufs in Deutschland erteilt kriegen, sprich Approbation. Hast du in einem EU-Land die Erlaubniss zur Ausübung des Apothekerberufs? Und ich meine NICHT "nur" ein Pharmaziediplom.
    Also eine Berufserlaubnis-Lizenz nennt man es da, habe ich ja, in dem Land woher auch mein Diplom stammt. Das interessiert die Apothekerkammer aber nicht. Und mein Diplom und so - also meine Ausbildung wurde von der Kammer auch annerkannt als ausreichend. Nur die wissen es nicht, ob die mir die Approbation für Deutschland ausstellen dürfen, alleine wegen dem durchfallen beim Staatsexamen IN DEUTSCHLAND.
    Aber ich hab auch nichts gefunden, was für Gesetz o.ä. es verbietet.

  3. #23
    Unregistriert
    Gast

    Wie ist dein Fall ausgegangen?

    Ich habe das 1. Stex endgültig nicht bestanden und überlege jetzt nach Österreich zu gehen. Deshalb interessiert es mich natürlich, ob man den Apothekerberuf danach in Deutschland ausüben kann.

  4. #24
    Unregistriert
    Gast
    Hi, ich glaube hier müssen 2 Ebenen voneinander getrennt werden. Du hast eine Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes in einem EU-Ausland. Das bedeutet m.E., dass Du den Beruf auch in D ausüben darfst. Davon zu trennen ist die Frage, ob Du die Approbation zum Apotheker nach deutschem Recht verlangen kannst, wenn Du endgültig durch eines der dafür vorgesehenen deutschen Staatsexamina gefallen bist. Ich vermute, die erste Frage ist zu Deinen Gunsten mit ja zu beantworten, die zweite dagegen mit nein.

  5. #25
    Unregistriert
    Gast
    Ok, das macht demzufolge keinen Unterschied - es ist schlussendlich nur wichtig, dass man dann also Apotheker in D tätig sein darf. Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

  6. #26
    Unregistriert
    Gast
    "Das macht keinen Unterschied..": Dazu möchte ich folgendes festhalten:
    1. Ich bin kein Jurist und auch nicht hinreichend genug im deutschen und europäischenBerufsrecht bewandert, um so ein Statement abzugeben oder zu bestätigen.
    2. Meiner Meinung nach macht es schon einen Unterschied, nach welchem Recht Du approbiert bist. Angenommen, Du kannst nicht nach deutschem Recht approbiert werden, dann wirst Du wohl auch nicht den Titel "Apotheker" führen dürfen. Wenn Du lgfr. planen solltest, eine eigene Apotheke in D zu führen, dann könnte ich mir hier schon vorstellen, dass es zu Problemen kommt. Keine Ahnung, wie Dein Titel nach einem anderen europäischen Abschluss lauten würde, aber Du kannst Dir sicher vorstellen, welche Fragen bei Menschen auftauchen, die mit der Materie gar nicht bewandert sind. Ich denke da solltest Du Dir auf jeden Fall kompetenten Rat einholen.
    3. Wenn Du in die Industrie gehen willst, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du weniger Probleme haben wirst. Die Personalfachleute in den großen Unternehmen sind eher in der Lage, die Vergleichbarkeit europäischer akademischer Abschlüsse zu beurteilen.

    Ich will Dir nicht entmutigen, sondern Dich nur ermutigen, Dir vorab rechtlichen Rat einzuholen, damit Du die Rahmenbedingungen für Deine künftige Betätigung in D kennst.

  7. #27
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Ich habe das 1. Stex endgültig nicht bestanden und überlege jetzt nach Österreich zu gehen. Deshalb interessiert es mich natürlich, ob man den Apothekerberuf danach in Deutschland ausüben kann.
    Muss es auf Gedeih und Verderb Pharmazie sein? Vielleicht gibt es ein Fach, das dir mehr liegt. Du solltest nicht deine kostbare Lebenszeit verschwenden.

  8. #28
    Unregistriert
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Muss es auf Gedeih und Verderb Pharmazie sein? Vielleicht gibt es ein Fach, das dir mehr liegt. Du solltest nicht deine kostbare Lebenszeit verschwenden.
    Ja das habe ich mir auch schon gedacht ^^ - Fachkräftemangel sei Dank gibt es im Moment wirklich genug Perspektiven. Die Arbeit in der Apotheke ist jetzt wirklich nicht besonders abwechslungsreich / fordernd / spannend und die Bezahlung ist es jetzt idR auch nur so lala. Ausnahmen stellen da meines Wissens nach nur Filialleitung oder Selbstständigkeit dar.

  9. #29
    Studi Avatar von Nachi
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    Apotheker arbeiten ja nun nicht nur in einer Apotheke. Aber wenn es denn weiterhin der Berufswunsch ist, würde ich mich einfach bei der Abda schlau machen.

  10. #30
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Nachi Beitrag anzeigen
    Apotheker arbeiten ja nun nicht nur in einer Apotheke.
    Und du meinst also, man ist dann prädestiniert für Aufgaben in der pharmazeutischen Industrie, Behörden oder Forschung & Lehre oder wo auch immer, wenn man bereits im 1. Stex final gescheitert ist?

    Aber wenn es denn weiterhin der Berufswunsch ist, würde ich mich einfach bei der Abda schlau machen.
    Genau Nachi, rate solchen Leuten ruhig, weiter Luftschlösser zu bauen und lass sie in ihr in Unglück laufen...

    Wie gesagt, Lebenszeit ist kostbar.

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