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Thema: 2. Staatsexamen endgültig NICHT bestanden, was nun?

  1. #11
    Unregistriert
    Gast

    Lächeln

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Es reicht aber eine Approbation in Österreich zu haben um diese hier in Deutschland zu beantragen
    Mit natürlich dem ganzen Papierkrieg, aber es ist dann möglich.
    Hallo,
    ich habe so ähnliches Problem im Moment. Bin in Deutschland durchgefallen, hab woanders in EU mein Abschluss gemacht. Nun weiss die Apothekerkammer nicht, ob sie mir eine Approbation erteilen darf, da ich in Deutschland durchgefallen bin.
    Mein EU-Abschluss steht nicht zur Debate, damit ist alles Ok.
    Weiss es vielleicht jemand, ein Gesetz, oder wo es schwarz auf weiss steht, dass NACH ENDGÜLTIG NICHT BESTANDENER PRÜFUNG IN PHARMAZIE EU-DIPLOM ANNERKANNT WIRD; UND SOMIT EINE APPROBATION ERTEILT WERDEN DARF??????????????

  2. #12
    Sebastian
    Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Nun weiss die Apothekerkammer nicht, ob sie mir eine Approbation erteilen darf, da ich in Deutschland durchgefallen bin.
    Lese ich das richtig, die wissen selbst nicht was sie dürfen und was nicht?

  3. #13
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Sebastian Beitrag anzeigen
    Lese ich das richtig, die wissen selbst nicht was sie dürfen und was nicht?
    Ja, genauso sieht es aus.
    Die sind kurz davor die Frage einer übergeordneter Stelle weiterleiten- Bundesministerium oder so.

    Ich dachte immer, in der AppO steht nur geschrieben, dass man keine Prüfung wiederholen darf, von Berufsausübung, oder Approbation nach Auslandsstudium in so einem Fall, ist da kein Wort, oder?

  4. #14
    N06BC01 Avatar von Shimone
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    Naja wenn da wirklich nur steht, das die Prüfung nicht wiederholt werden darf, müssten sie dir die Approbation ausstellen dürfen.

    Und falls sie dir das nicht zugestehen wollen, sollte man es einklagen können, da laut Verordnung nichts dagegen spricht.

    Vermutlich hat man sich 1989 über so einen Fall nicht mal Gedanken gemacht.

    edit: Hab gerade noch mal die AAppO gelesen und da steht tatsächlich nur das die Prüfungen nicht wiederholt werden dürfen.
    Geändert von Shimone (13.09.2011 um 00:07 Uhr)
    Und ich so: "Jetzt guck doch mal über den verdammten Tellerrand hinaus"
    Und er so: "Ah da ist der Löffel"

  5. #15
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Naja, aber dur wirst ja auch kein PJ und damit kein 3.StEx machen können, was der Erteilung der Approbation ja nun doch wesentlich im Wege stehen wird, oder???

  6. #16
    Unregistriert
    Gast
    http://www.pharma4u.de/forum/showthread.php?511-Zweites-Stex-3-x-durchgefallen!

  7. #17
    Sebastian
    Gast
    Viel Neues steht da aber auch nicht. Möglichkeit A: Einen Anwalt nehmen und versuchen es einzuklagen. Möglichkeit B: Im Ausland weiterstudieren.
    Die Option hätte ich auch geraden, aber wie es aussieht ist die Anerkennung - wie wir hier erfahren - doch nicht sooo trivial...

  8. #18
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von 1981engelchen Beitrag anzeigen
    Naja, aber dur wirst ja auch kein PJ und damit kein 3.StEx machen können, was der Erteilung der Approbation ja nun doch wesentlich im Wege stehen wird, oder???
    Das ist mir doch egal. PJ und 3.StEx muss ich nicht machen. Ich hab woanders fertig studiert und habe ein Diplom - brauche nur Approbation - Erlaubnis als Apothekerin tätig zu sein.
    Das schlimme ist, hab im Forum noch einige ähnliche Fälle gefunden, dass die Prüfungsämter und Apothekerkammer wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.

  9. #19
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Das ist mir doch egal. PJ und 3.StEx muss ich nicht machen. Ich hab woanders fertig studiert und habe ein Diplom - brauche nur Approbation - Erlaubnis als Apothekerin tätig zu sein.
    Das schlimme ist, hab im Forum noch einige ähnliche Fälle gefunden, dass die Prüfungsämter und Apothekerkammer wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.
    Hol dir einen Anwalt. Es steht nirgendwo, dass man nach einem endgültig nichtbestandenem Staatsexamen nie mehr in DE den Apotheker-Beruf ausüben kann.

  10. #20
    Erfahrener Benutzer Avatar von Thomas
    Registriert seit
    20.03.2010
    Beiträge
    225
    Pharmaziestudent seit 2010
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Das ist mir doch egal. PJ und 3.StEx muss ich nicht machen. Ich hab woanders fertig studiert und habe ein Diplom - brauche nur Approbation - Erlaubnis als Apothekerin tätig zu sein.
    Das schlimme ist, hab im Forum noch einige ähnliche Fälle gefunden, dass die Prüfungsämter und Apothekerkammer wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.
    So also vorrausgesetzt Du hast ein Diplom aus einem EU-Land wäre denke ich folgender Weg am besten. Du schließt die pharmazeutische Ausbildung in dem Land ab, indem Du das Diplom gemacht hast und erlangst dort die Erlaubniss zur Ausübung des Apothekerberufs und kannst dann beantragen das diese Approbation in Deutschland anerkannt wird. "Nur" ein Pharmaziediplom reicht nicht, das Studium ist eben nur ein TEIL der pharmazeutischen Ausbildung...irgendwo musst Du diese also zuende abschließen, da es in Deutschland ja nicht mehr geht.

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