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Thema: Meine Famulatur ist sinnlos

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Meine Famulatur ist sinnlos

    Hallo
    Ich mache gerade meine Famulatur und niemand kümmert sich wirklich um mich und ich habe auch nichts zu tun. Niemand gibt mir Aufgaben oder so, ich muss mich selbst beschäftigen.. Es kommen vier Mal am Tag Medikamente, die räume ich ein. Mehr mache ich am Tag nicht. Die restliche Zeit verbringe ich damit Zeitschriften zu lesen.
    Also meine Famulatur ist eine Farce, der Lerneffekt ist absolut bei Null. In der Rezeptur darf ich nur zuschauen, obwohl ich Salben aus dem Schlaf herstellen könnte, besonders weil auch noch eine Rührmaschine vorhanden ist, sodass man eigentlich nichts falsch machen kann.
    Ziemlich enttäuschend. Gibt es jemanden bei dem es ähnlich war?

  2. #2
    Administrator Avatar von ooonja
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    Das ist natürlich schade. Wenn du etwas siehst, was du machen könntest - dann frag doch einfach, ob das machen darfst. Es gehört manchmal auch ein bisschen Eigenengagement dazu (ich will dir nicht unterstellen, dass du das nicht hast).
    Wie siehts mit Analytik aus - gibts da nie was zu tun? Da kann man als Student eigentlich ganz gut mitarbeiten. In welchem Semester bist du denn? Dass man beim Salbenrühren (auch mit "Rührmaschine") nichts falsch machen kann, sehe ich etwas anders.

    Du könntest ja auch am Nachmittag fragen, ob es noch was für dich zu tun gibt - vielleicht kannst du dann früher gehen. Sinnlos rumsitzen bringt ja niemand etwas.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Ich hatte Glück mit meiner famulatur und kann dir vielleicht ein paar tips geben was man machen kann.
    In der rezeptur salben herstellen ist sicher am interessantesten. Wir haben uns drauf geeinigt, dass alle einwaagen von wirkstoffen kontrolliert werden. Da stimmen die Leute bei dir vielleicht eher zu.
    Die tägliche fertigarzneimittelprüfung ist sicher eine Aufgabe die man gut an famulanten übertragen kann. Ich habe dabei sogar tatsächlich eine zerbrochene tablette gefunden und die Packung an den Hersteller geschickt. Wenn du einfach sagst du hast gehört, dass es sowas gibt, ob man dir mal bitte erklären könnte was man da so macht bist du vielleicht schon einen Schritt weiter
    Weil wir sehr viele salben hergestellt haben kamen auch regelmäßig zu prüfende Substanzen an. Prüfungen dürfte ich auch machen aber ich weiß natürlich nicht ob das bei euch oft notwendig ist.
    Trotzdem hatte ich auch immer wieder mal nichts zu tun ( besonders als genug defekturen vor produziert waren) . Dann kommt es sicher gut an wenn man Einsatz für Dinge zeigt, die sonst oft liegen bleiben. Ich habe z.b. Ordnerrücken neu beschriftet und Erweiterungen ins dac und arzneimittel recht einsortiert, immer aufgepasst wenn die umschau alle war oder die "mitgebsel" wie taschentücher und gummibärchen aufgefüllt. Sicher auch nicht die leerreichsten aufgaben aber vielleicht schafft es vertrauen für andere aufgaben!
    An der Kasse bedient habe ich nicht (darf man aber als famulant, habe ich mir nur noch nicht zugetraut). Ich habe mir trotzdem das kassensystem erklären lassen als nicht so viel los war. Bei uns konnten das übrigens auch die pkas also frag einfach den oder die, die dir am sympatischsten ist. Vielleicht wendet sich deine famulatur dann noch zum guten!
    Viel Glück!
    P.s.: sorry für Rechtschreibfehler, bin nur mit dem Handy online

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Sachen, wie Warenauszeichnung, Auffüllen von Proben, Einräumen von Medikamenten mache ich selbstständig, ich bin eigentlich immer auf der Suche etwas zu tun zu finden!
    In der Rezeptur ist bei uns nicht wirklich viel los im Moment, aber mal sehen wie das weitergeht!

    Darf ein Famulant tatsächlich alleine bedienen ??

  5. #5
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Ich möchte nur anmerken, dass man als Famulant NICHT in den Handverkauf darf und auch PKAs das nicht dürfen. Nur als Pharmaziepraktikant oder wenn du schon PTA bist, ist es dir erlaubt. Im letzteren Fall wirst du aber wohl keine Famulatur machen.

    Ich rate dir auch, einfach zu fragen und dir auch Dinge erklären zu lassen. Ich habe in meiner ersten Famulatur auch nicht sooo viel gemacht, alleine Rezepturen herstellen durfte ich auch nicht, aber helfen und zum Beispiel Etiketten beschriften.
    You shoot me down, but I don't fall - I'm Titanium!

  6. #6
    Zitat Zitat von Christin Beitrag anzeigen
    Ich möchte nur anmerken, dass man als Famulant NICHT in den Handverkauf darf und auch PKAs das nicht dürfen. Nur als Pharmaziepraktikant oder wenn du schon PTA bist, ist es dir erlaubt. Im letzteren Fall wirst du aber wohl keine Famulatur machen.
    Ich hab jetzt nicht im Kommentar überprüft, wie es auszulegen ist, aber in § 3 Nr. 3 ApBetrO sind "Personen, die sich in der Ausbildung zum Apothekerberuf befinden" als Bestandteil des pharmazeutischen Personals genannt.

    Damit sind auch Famulanten zur Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten berechtigt. Zu diesen Tätigkeiten gehört nach § 3 Abs. 4 ApBetrO auch die Abgabe von Arzneimitteln. Wäre es nicht so, wäre den Famulanten auch die Herstellung und Prüfung von Arzneimittel nicht erlaubt.

    Da die Famulanten aber weder zum in § 17 Abs. 6 Nr. 2 ApBetrO genannten Personenkreis gehören, noch eine Abzeichnungsbefugnis nach § 17 Abs. 6 Satz 2 ApBetrO erhalten können, hat die Abgabe stets unter Aufsicht eines Apothekers zu erfolgen.

    Analog gilt das auch für PTA-Auszubildende.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Thomas
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    Also ich habe mich auch immer darüber gewundert, wie diese Stelle zu verstehen ist. Folgendes habe ich bei meiner Recherche gefunden: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=3741

    Für die Lesefaulen:

    Nach Apothekenbetriebsordnung gehören Famulanten, da sie sich in der Ausbildung zum Apotheker befinden, zum pharmazeutischen Personal. Danach darf auch ein Famulant pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht eines Apothekers ausführen, jedoch nur entsprechend seiner Ausbildung und nach seinen Kenntnissen. Da diese noch erheblich eingeschränkt beziehungsweise überhaupt nicht vorhanden sind, ist der Famulant dabei sorgfältig zu beaufsichtigen.

  8. #8
    Der Grundsatz gilt fürs komplette Apothekenpersonal.

    § 3 Abs. 1 ApBetrO:
    Das Apothekenpersonal besteht aus pharmazeutischem und nichtpharmazeutischem Personal. Es darf nur entsprechend seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen eingesetzt werden.
    Das praktische Problem be den Famulanten ist, dass sorgfältige Aufsicht viel Zeit kostet. Dazu wird nicht jede Apotheke in der Lage oder bereit sein.

    Und freilich kann man auch bestreiten, ob Famulanten zur Tätigkeit im Handverkauf überhaupt in der Lage sind. Mit dieser Argumentationslinie könnte man tatsächlich dazu kommen, dass es nicht erlaubt ist. Auf der anderen Seite gehört es zur Ausbildung, auch das zu lernen.

  9. #9
    Administrator Avatar von ooonja
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    Sicher gehört es zur pharmazeutischen Ausbildung, aber zum richtigen Zeitpunkt. Wenn möglich kann man sich sicher einige Grundlagen zum Kassensystem zeigen lassen und erklärt bekommen. Aber im Grundstudium hat man einfach noch nicht die nötigen Kenntnisse für den Handverkauf - daher wäre man dem Apotheker auch alles andere als eine Hilfe. Aber das kannst du dann hoffentlich ausgiebig im praktischen Jahr üben.

  10. #10
    Neuer Benutzer Avatar von jakob
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    Pharmaziestudent seit 2007
    Also ich habe mich in meiner Famulatur zumindest am Verkauf mal beteiligt. Das war in einer Centerapotheke. Ich habe Kostproben von einem Granulattee verteilt, also Leute ansprechen, anbieten...
    Alle Beteiligten sind glücklich. Kunde bekommt Tee, Apotheker wird mehr davon verkaufen können und vor allem ist der Famulant ein paar Stunden beschäftigt :-)
    meecrob!!!

    Zu fett?

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