Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Nachtdienst

  1. #1

    Nachtdienst

    Könnt Ihr mir kurz sagen, wie man den Nachtdienst korrekt berechnet?
    Geändert von apotheker_ (04.09.2011 um 02:02 Uhr)

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
    Registriert seit
    14.09.2010
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    392
    Apothekerin seit 2010
    § 6 aus dem Tarifvertrag:

    "Für jede Notdienstbereitschaft in der Nacht (18:30-8:00 Uhr) wird nach Wahl des Apothekeninhabers
    entweder eine Freizeit gewährt, die für die Zeit von 18:30-22:00 Uhr 3,5 Stunden, ab 22:00-8:00 Uhr 3,5 Stunden
    beträgt, oder eine entsprechende Vergütung." und

    "Für jede Notdienstbereitschaft an Sonn- und Feiertagen (8:00-18:30 Uhr) wird nach Wahl des Apothekeninhabers entweder eine Freizeit von 10,5 Stunden oder eine entsprechende Vergütung gewährt, die in der Gehaltstafel Spalte 3
    verzeichnet ist."

  3. #3
    Und wie berechnet man die Zeit der ausfallenden Arbeitszeit am Tag vor dem Nachtdienst und am Tag danach?
    Finde es echt unfair, dass man dann ins Minus kommt, oder gibt es eine spezielle Regel? Danke für euere Antworten!

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Das muss ich auch sagen, werde jetzt auch in den Genuss kommen! Von 1930-0800 Uhr und dafür sollen mir 7h gutgeschrieben werden?! Das ist AUSBEUTE in meinen Augen, auch wenn Nachts nicht soviel los ist, muss ich physisch anwesend sein und habe keine Freizeit, noch dazu ohne TV! Nicht lukrativ so, da müsste die ADEXA mal was dran machen!

  5. #5
    Unregistriert
    Gast

    Nachtdienst über 24 Stunden, danach Freizeit, nacharbeiten?

    Im Tarifvertrag steht, dass nach einer Notdienstbereitschaft von mindestens 24 Stunden eine Freizeit von mindestens 12 Stunden gewährt werden muss.
    Was bedeutet das ganz praktisch?
    Steht einem die Zeit, also die 12 Stunden als Ausgleich, generell zu oder nur im Anschluss an die 24 Stunden als Erholungszeit?
    Beispiel zum Verdeutlichen: ich habe Montag auf Dienstag Nachtdienst. Ich arbeite von 14.30 Uhr am Montag, die Nacht durch bis Dienstagabend um 18.30 Uhr. Mittwoch habe ich sowieso meinen freien Tag. Ich verstehe das so, dass ich dann keinen Anspruch auf Freizeitausgleich habe (wenn ich den Nachtdienst bezahlt bekomme) sondern nur Mittwoch frei bekäme wenn ich da auch arbeiten müsste, oder?

    Mich würde generell mal interessieren wie das bei euch so geregelt ist. An meiner vorigen Arbeitsstelle wurde ich 13% über Tarif bezahlt (daher Notdienste ausgeglichen) und hatte trotzdem unter der Woche nach einem Nachtdienst vormittags frei. Einfach weil es natürlich superanstrengend ist 8 Stunden zu arbeiten, Nachtdienst zu machen und dann gleich nochmal 8 Stunden zu arbeiten. Die Zeit musste ich auch nie nacharbeiten, die bekam ich quasi vom Chef geschenkt.
    Wie kulant sind eure Chefs da? Mein jetziger Chef verlangt von mir, dass ich die Zeit nacharbeite, will aber auch nicht, dass ich nach dem Nachtdienst da bleibe um eben keine Nacharbeitungszeit zu haben. Also bin ich irgendwie doppelt bestraft: nach dem Nachtdienst bin ich k.o. und gehe meist ins Bett damit ich dann nachmittags wieder arbeiten kann, von der Freizeit hab ich also nichts. Trotzdem muss ich die Zeit ein anderes Mal nacharbeiten und hab da also nochmal weniger Freizeit.
    Wird das überall so gehandhabt?

  6. #6
    Ach du liebe Güte ist das alles schwierig ö.Ö Als PTA kann man ja auch zusammen mit dem Apotheker den Notdienst machen aber wie ist das dann da geregelt? Das erscheint mir grad alles total kompliziert

  7. #7
    Unregistriert
    Gast

    Notdienst Freizeitausgleich

    Kurze Frage: ich soll am SOnntag Mittag gegen 13 Uhr meinen Notdienst starten, bis Montag früh um 8. ich werde genau 13% über Tarif bezahlt. Normalerweise müsste ich Montag dann noch bis 18:30 arbeiten. Steht mir denn Freizeit am Montag zu?

Ähnliche Themen

  1. Tarif - Nachtdienst/Notdienst
    Von Unregistriert im Forum Öffentliche Apotheke
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 31.07.2016, 12:53

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •