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Thema: Apotheker ohne Approbation

  1. #1
    Sebastian
    Gast

    Apotheker ohne Approbation

    Vorweg: Ich wusste nicht so recht, ob das nicht auch unter "Apotheke" oder "Weiterbildung" besser passt... Bei Bedarf als bitte verschieben.

    Nun zum Thementitel: In der Bundes-Apothekenordnung (von der die Approbationsordnung für Apotheker abhängt), stehen ein paar interessante Dinge, welche die Ausübung des Apotherberufs betreffen. Demnach kann man auch hier in Deutschland die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs bekommen, wenn man keine Approbation hat (§11 in Bezug auf §4).

    Das heißt also man könnte mit einem z.B. Diplom in Pharmazie aus Österreich hier in Detuschland die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs beantragen und wenn alle gesetzlichen Punkte erfüllt sind (Anerkennung der Ausbildung in Österreich [was kein Problem ist], Berufserfahrung etc.) wird man diese vermutlich auch bekommen (gerade auch weil es innerhalb der EU ist).

    Oft wird von "dem Apotheker gleichgestellten Ausbildung" gesprochen. Also muss man keine Approbation in dem Sinne haben, sondern es reicht auch die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs.

    Wie verhält sich das eigentlich, wenn man einen Master in Pharmazie hat, welchen man in Deutschland erworben hat? Damit könnte man doch z.B. im Ausland als Apotheker arbeiten (dabei muss es sich nicht um ein EU-Land handeln). Dort die nötige "Berufserfahrung" sammeln und danach in Deutschland die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs beantragen. Hat das schon mal jemand versucht?

    Interessant ist auch der Wiki-Artikel dazu: Bundes-Apothekerordnung: Berufsausübung ohne Approbation

    Ich finde das sehr interessant, dass man die Approbation nicht explizit benötigt um in Deutschland als Apotheker zu arbeiten (wusste ich noch gar nicht, war zufällig darauf gestoßen).

  2. #2
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Soweit ich das kenne (durchweg Apotheker, die in Russland studiert haben), ist diese Erlaubnis aber zum einen zeitlich befristet (meist 2-3 Jahre) und zum anderen erlaubt sie "nur" das nicht selbständige Arbeiten, d.h. eine eigene Apotheke kann man damit nicht eröffnen...

  3. #3
    Benutzer Avatar von yuliia
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    Interessant ist wenn man im nicht EU-Land arbeiten möchte muss man erst mal klären ob dort europäisches Studium anerkannt wird ( was leider selten der Fall ist). Im nicht EU-Land hat man halt anderes system was mit EU-System nicht übereinstimmt ist. Oft muss man zusätzliche Veranstaltungen besuchen.

  4. #4
    Studi Avatar von Nachi
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    Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs heißt soweit (glaube ich) NICHT, dass du Apotheker bist (so hast du es geschrieben). Dann darfst du evtl Dinge machen, die ein Apotheker machen darf, aber eine PTA nicht. Aber du darfst dich nicht als Apotheker bezeichnen und (wie bereits erwähnt) keine Apotheke leiten.

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