Vorweg: Ich wusste nicht so recht, ob das nicht auch unter "Apotheke" oder "Weiterbildung" besser passt... Bei Bedarf als bitte verschieben.
Nun zum Thementitel: In der Bundes-Apothekenordnung (von der die Approbationsordnung für Apotheker abhängt), stehen ein paar interessante Dinge, welche die Ausübung des Apotherberufs betreffen. Demnach kann man auch hier in Deutschland die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs bekommen, wenn man keine Approbation hat (§11 in Bezug auf §4).
Das heißt also man könnte mit einem z.B. Diplom in Pharmazie aus Österreich hier in Detuschland die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs beantragen und wenn alle gesetzlichen Punkte erfüllt sind (Anerkennung der Ausbildung in Österreich [was kein Problem ist], Berufserfahrung etc.) wird man diese vermutlich auch bekommen (gerade auch weil es innerhalb der EU ist).
Oft wird von "dem Apotheker gleichgestellten Ausbildung" gesprochen. Also muss man keine Approbation in dem Sinne haben, sondern es reicht auch die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs.
Wie verhält sich das eigentlich, wenn man einen Master in Pharmazie hat, welchen man in Deutschland erworben hat? Damit könnte man doch z.B. im Ausland als Apotheker arbeiten (dabei muss es sich nicht um ein EU-Land handeln). Dort die nötige "Berufserfahrung" sammeln und danach in Deutschland die Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs beantragen. Hat das schon mal jemand versucht?
Interessant ist auch der Wiki-Artikel dazu: Bundes-Apothekerordnung: Berufsausübung ohne Approbation
Ich finde das sehr interessant, dass man die Approbation nicht explizit benötigt um in Deutschland als Apotheker zu arbeiten (wusste ich noch gar nicht, war zufällig darauf gestoßen).