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Thema: Preiszusammensetzung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Preiszusammensetzung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln

    Ich versuche gerade verzweifelt, die Preiszusammensetzung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verstehen.

    Also nehmen wir mal an, dass der Preis, den die Industrie für das Arzneimittel verlangt, 50 Euro beträgt.

    Dann wird darauf für den Großhandel 6% Zuschlag berechnet. Der Großhandel kriegt also 3 Euro.

    Von den 53 Euro, die die Apotheke an den Großhandel bezahlt, bekommt sie einen 3%-igen Zuschlag, also 1,59 Euro. Hinzukommen noch 8,10 Euro minus dem Kassenabschlag von 2,30 Euro, also 1,59 + 5,80 = 7,39 Euro.

    Das Arzneimittel kostet also bisher 50 + 3 + 7,39 = 60,39 Euro.

    Darauf werden jetzt noch mal 19% Mehrwertsteuer berechnet. Der Staat bekommt also 11,47 Euro.

    Der Krankenkasse werden also 60,39 + 11,47 = 71,86 Euro berechnet.

    Stimmt meine Rechnung oder habe ich irgendwelche Fehler gemacht?
    Ich wäre echt dankbar über eine Bestätigung oder Verbesserung, versuche hier schon seit Stunden, mir das zusammen zu reimen!

  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    09.08.2011
    Beiträge
    25
    PTA seit 2011
    Ja so ähnlich

    Also uder Herstellerabgabepreis (HAP)
    + Großhandelszuschlag (GH) 5-6%

    Machen den Apothekeneinkaufspreis

    auf diesen wird der Apothekenzuschlag von 3% als ausgleich für die Lagerkosten und 8,10 als Festzuschlag gewährt.

    + 19%MwSt

    macht den Apotheken Verkaufspreis (AVP=

    d.h.:
    500€ AEK
    +15€ Apozuschlag (3%)
    + 8,10€
    ---------------
    523,1€
    +19%MwSt

    -------------
    622,49€ AVK

    Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen aber stets ohne Gewähr
    Fragen sie ihren Arzt oder Apotheker... und was ist mit dem PTA?

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Hallo ptaDD,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Aber was ist mit den 2,30 Euro Kassenabschlag, die die Apotheken an die Krankenkassen zahlen müssen?

    Eigentlich verstehe ich auch gar nicht so recht, was es mit diesem Abschlag auf sich hat:
    1.
    Warum muss eine Apotheke den Krankenkassen überhaupt einen solchen Rabatt gewähren, schließlich soll die Krankenkasse doch die Apotheke bezahlen und nicht umgekehrt.
    2.
    Wäre es nicht einfacher gewesen, die 8,10 Euro Festzuschlag direkt auf 5,80 Euro herunterzusetzen, anstatt das Ganze durch einen "Kassenabschlag" so zu verkomplizieren?
    Denn im Endeffekt kommt es doch auf das Gleiche hinaus, oder?

    Meine Überlegung wäre, dass dieser Abschlag vielleicht nur deshalb eingeführt wurde, weil man den Apothekern die 8,10 Euro gesetzlich zugesichert hatte und diesen Betrag nur durch ein weiteres Gesetz wieder kürzen konnte, also das alte "8,10 Euro-Gesetz" nicht so ohne Weiteres ändern konnte.
    Oder gibt es eine andere Begründung?

  4. #4
    mul
    Gast
    Hey

    Der Abschlag gilt soweit ich weiß nur für Kassenpatienten. Sprich bei Privaten gibt es kein Abschlag.

    Grüße

    Julius

  5. #5
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Apothekerin seit 2010
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    .
    Wäre es nicht einfacher gewesen, die 8,10 Euro Festzuschlag direkt auf 5,80 Euro herunterzusetzen, anstatt das Ganze durch einen "Kassenabschlag" so zu verkomplizieren?
    Denn im Endeffekt kommt es doch auf das Gleiche hinaus, oder?
    Genau so sieht es aus. Der Kassenabschlag ist allerdings variabel und soll zumindest regelmäßih angepasst / aktualisiert werden, daher wird er extra genannt und nicht direkt abgezogen. Sonst müsste man ja bei dessen Änderung auch jedes Mal die AMPreisV ändern...

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    Super, dann hab ich das jetzt endlich verstanden!
    Vielen Dank für eure Hilfe!

  7. #7
    Unregistriert
    Gast
    In das erste Posting wurden aber zwei wichtige Punkte nicht miteinbezogen:

    Der Herstellerabschlag von 16 % des Herstellerabgabepreises und der Großhandelsabschlag von 0,85 % des Herstellerabgabepreises

    Der Hersteller bekommt also nicht 50 Euro, sondern nur 42 Euro (8 Euro Herstellerabschlag)

    Der Großhandel bekommt nicht 3 Euro, sondern nur 2,57 Euro (0,43 Euro Großhandelsabschlag)

    Der Apothekeneinkaufspreis beträgt also nur 50 Euro (der Herstellerabschlag wird hier nicht berücksichtigt)

    + 2,57 Euro = 52,57 Euro

    Die Apotheke bekommt 8,10 Euro + 1,58 Euro (3% des Apothekeneinkaufspreises) - 2,05 Euro (Apothekenabschlag) = 7,63 Euro

    Der Staat bekommt 11,83 Euro, also 19 % von 62,25 Euro, die sich aus dem Apothekeneinkaufspreis von 52,57 Euro und den 9,68 Euro für die Apotheke zusammensetzen (der Apothekenabschlag wird hier nicht berücksichtigt)

    Der Apothekenverkaufspreis beträgt also theoretisch 62,25 Euro + 11, 83 Euro = 74,08 Euro, von denen der Kassenpatient 10% zahlen muss, also 7,41 Euro

    Da der GKV allerdings der Hersteller- und der Apothekenabschlag zuerkannt werden, muss diese nur 74,08 Euro - 8 Euro (Herstellerabschlag) - 2,05 Euro (Apothekenabschlag) - 7,41 Euro (Anteil des Kassenpatienten) = 56,62 Euro zahlen.

    Das Ganze kommt einem wahnsinnig kompliziert vor, aber ich hoffe, dass ich das jetzt richtig dargestellt habe.

  8. #8
    Unregistriert
    Gast

    Wann wird der Herstellerabschlag verrechnet?

    Wenn der Hersteller sein Medikament an den Großhändler abgibt, weiß er in dem Moment ja nicht, ob es letztendlich über die GKV oder privat abgerechnet wird. Der Herstellerabschlag gilt doch aber nur für die GKV, richtig?
    Gibt er den Rabatt trotzdem erstmal und bekommt ihn zurück falls es ein Privatversicherter kauft? Oder gibt er erstmal kein Rabatt und der Apotheker muss sich die 16 % (oder 6 oder 10%) vom Hersteller wiederholen? (Da die GKV ja auf die 16% Rabatt besteht)
    Wie soll das normalerweise gemacht werden und wie sieht es in der Realität aus?

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