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Thema: Berufliche Rechtsschutzversicherung

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Berufliche Rechtsschutzversicherung

    Muss man als angestellter Apotheker eigentlich eine berufliche Rechtsschutzversicherung abschließen oder ist man - ebenso wie bei der Haftpflicht - über den Apothekeninhaber mitversichert?

  2. #2
    Alex
    Gast
    I.d.R. hat (muss?) der Apothekeninhaber eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, da er auch für die Fehler (Falschabgaben, Verwechslungen etc. und daraus resultierende Schäden (eine Schwangerschaft zählt da z.B. auch dazu)) seiner Mitarbeiter haftet. So gesehen, musst du dich nicht noch extra versichern.

    Ob du nun noch extra eine berufliche Rechtsschutzversicherung brauchst, bleibt dir überlassen, als Pflicht sehe ich die nicht an. Kann möglicherweise praktisch sein, wenn es zu Arbeitsstreitigkeiten zwischen dir und deinem Arbeitgeber kommt oder wenn du deine Schadensersatzansprüche durchsetzen willst, wenn es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist, aber dir die Ansprüche verwehrt werden. Ob so eine Versicherung da finanziell etwas bringt (oder im Normallfall man da auch vor Gericht ohne solche gut auskommt) kann ich nicht sagen, da ich noch nie in so einem Fall war. Ich hab aber als angestellter Apotheker keine eigene Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Also so wie ich das verstehe, muss ich ne Rechtsschutzversicherung abschließen, damit ich meinen Chef verklagen kann, wenn mir etwas am Arbeitsverhältnis nicht passt.
    Aber ich bin über meinen Chef rechtsschutzversichert, wenn mich jemand beschuldigt, einen professionellen Fehler begangen zu haben, und ich das anfechten will. Stimmt das so?

  4. #4
    Alex
    Gast
    Um eine Klage einzureichen, brauchst du keine Rechtsschutzversicherung. Das geht natürlich auch ohne. Im Idealfall soll sie dich dabei aber (z.B. finanziell) unterstützen.

    Nein, du bist nicht rechtsschutzversichert über deinen Chef. Jegliche professionellen Fehler, welche du begehst, fallen automatisch auf deinen Chef zurück. Da dieser sicher nicht (falls es jemals dazu kommen sollte) Schäden aus eigener Tasche bezahlen will, wird er höchstwahrscheinlich eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, welche im Optimalfall die Kosten tragen wird. Hat er das nicht (ich weiß leider nicht zu 100% ob er eine abschließen muss - aber das ist ja hier nicht relevant), trägt er die Kosten deiner professionellen Fehler dem Geschädigten gegenüber selbst.

    Du darfst Rechts- und Haftpflichtversicherung nicht vermischen! Das sind 2 paar Schuhe.

    Eine eigene Rechtsschutzversicherung könnte höchstens helfen, wenn dein Chef wegen oben genannter Fehler arbeitsgerichtlich gegen dich vorgehen will.

  5. #5
    Unregistriert
    Gast
    Aber wenn mich ein Kunde verklagen will, weil ich ihm angeblich was für ihn Schädliches verkauft habe, dann brauche ich doch ne Rechtsschutzversicherung, um nicht auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben, sollte ich schuldig gesprochen werden. Und da frage ich mich eben, ob ich in so einem Fall über meinen Chef versichert bin oder selber eine Rechtsschutzversicherung abschließen muss.

    Wie gesagt, es geht mir um eine Rechtsschutzversicherung nicht um die berufliche Haftpflichtversicherung (die muss ja jeder Apothekeninhaber abschließen, zumindest im Kammerbezirk Nordrhein). Mein Chef haftet zwar finanziell für mich, aber er kann ja nicht auch strafrechtlich für meine Fehler geradestehen müssen. Auf der Anklagebank würde also ich selber sitzen, entweder mit finanzieller Unterstützung meiner Rechtsschutzversicherung oder mit der meines Chefs. Das ist die Frage.

  6. #6
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Strafrechtlich müssen du oder dein Chef ja nur für grob fahrlässiges Handeln gerade stehen! Aber "normale" Fehler, wie z.B. auch die Abgabe der falschen Stärke eines Medikaments oder ein Vertauschen von AM können auch bei sorgfältigem Handeln leider im Alltag passieren und durch eine Berufshaftpflichtversicherung bist du dagegen versichert...

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