Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Bafög im PJ?

  1. #1
    HDler
    Gast

    Bafög im PJ?

    Hallo,
    eine vielleicht blöde Frage: Bekommt man im Praktischem Jahr eigentlich noch Bafög bzw. darf man das da dann noch beantragen? Inwieweit hat das PJ-Gehalt da Einfluss drauf (müsste ja mit verrechnet werden)? Konnte dazu keine exakten Aussagen finden.

    Viele Grüße aus Heidelberg!

  2. #2
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Da du im PJ kein Student mehr bist, hast du auch kein Anrecht auf Bafög. Es gibt nur die Ausnahme, dass man noch Student ist, wenn man ein Diplom anschließt, aber auch da muss man zum Teil um das Bafög kämpfen, weil man über der Regelstudienzeit ist.
    You shoot me down, but I don't fall - I'm Titanium!

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Robert
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    PTA-Azubi seit 1970
    Wenn du dein Diplom schreibst, bist du aber im Diplomstudiengang eingeschrieben und nicht mehr beim Staatsexamen Pharmazie

  4. #4
    HDler
    Gast
    Danke schon mal für eure Antworten!

    Also bekommt man i.d.R. kein Bafög mehr, hm...
    Was die Sache mit dem Diplom angeht: Dann schreibt man sich ja, wie Robert anmerkte, "neu" ein. Für das Bafög-Amt müsste dies doch eine Art (extrem kurzes) Zweitstudium sein, oder? Und da bekommt man ja sowieso kein Bafög (außer sehr wenigen Ausnahmen). Andererseits hat man nach den 8 Semestern Pharmaziestudium auch noch keinen Abschluss oder bekommt man irgendwas von der Uni? Also doch kein Zweitstudium?! Alles sehr verwirrend...

    Hat hier jemand Bafög nach dem 8. Semester beantragt? Wird dies dann abgelehnt? Oder lohnt es sich womöglich überhaupt nicht, da das PJ-Gehalt einfach "zu hoch" dafür ist?

  5. #5
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Ich glaube ich habe in den ersten 3 Monaten des PJ noch n Minibetrag bekommen, weil ich in diesem Semester aufgrund des 2.StEx noch eingeschrieben sein musste... bin nur nicht sicher, ob das nicht hinterher wieder rückgefordert wurde, war wildes Hin- und Her bei mir, kann das bei Bedarf aber auch nochmal nachschauen...

  6. #6
    PhiP
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    Ein guter Freund von mir macht in Leipzig Diplom und bekommt Bafög...
    Ich werds ebenso probieren zu beantragen.
    LG

  7. #7
    Labor-Zwerg Avatar von midget89
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    Habe jetzt auch beantragt und es gibt da eine klausel, dass ein diplom nach dem 8. semester auch wenn es fakultativ ist für ein semester, also 6 monate, förderungsfähig ist... wenn man dann länger braucht drehen sie den hahn aber zu

  8. #8
    PhiP
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    Das klingt doch super

  9. #9
    Unregistriert
    Gast

    Bewilligungszeitraum schneidet PJ --> Kein Anspruch mehr!

    Hallo Leute,

    ich habe Pharmazie studiert und im Oktober 2013 erfolgreich das 2. Staatsexamen abgelegt, seit 01. November bin ich als PhiP tätig.
    Ich habe während der Studienzeit Bafög bezogen. Der letzte Antrag, den ich gestellt hatte, war für 04/2013 bis 03/2014 bewilligt worden. Nun ist mir nach Beginn des PJ aufgefallen, dass ich ja nun zu viel (brutto 1000€) verdiene als dass ich noch Anspruch auf Bafög hätte und wollte formlos um Einstellung der Zahlung bitten, weil ich dachte, dass ich ja sonst das ganze Geld der letzten Monate eh wieder komplett zurückzahlen müsste... Resultat der ganzen Aktion war nun allerdings, dass das Bafög-Amt meinen Verdienst im PJ (also die 5 Monate Nov-März) auf den gesamten Bewilligungszeitraum umgerechnet hat und daraus geschlossen hat, dass ich im gesamten Zeitraum gar keinen Anspruch gehabt hätte - jetzt fordern sie die bereits geleisteten Zahlungen von 04/2013 bis 10/2013 innerhalb eines Monates wieder zurück, was in der Summe rund 1000€ macht... Das Geld habe ich natürlich spontan nicht parat.
    Eine Freundin, die Jura studiert hat, berichtete mir, dass bei ihr der Anspruch auf Bafög automatisch nach Bestehen des 1. Staatsexamens erloschen sei, da sie damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangt habe und somit keine Bafög-Förderung mehr möglich sei.
    An diesem Punkt wollte ich nun auch ansetzen und habe Widerspruch eingelegt - schließlich ist das 2. Staatsexamen Pharmazie ja auch ein berufsqualifizierender Abschluss und damit sollte doch automatisch die maximale Förderungsdauer enden, oder?
    Meinem Widerspruch wurde allerdings nicht stattgegeben. Begründung des Bafög-Amtes: "Nach §50 Abs. 3 Bafög i.v. mit Tz. 50.3.1 Bafög VwV bestimmt das Amt nach Maßgabe des §25 Abs. 1 Bafög und §15b Bafög den Zeitraum, für den über die Leistung von Ausbildungsförderung entschieden wird. Entgegen Ihrer Auffassung, dass die Ausbildung mit dem Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung endet, wird mitgeteilt, dass die Ausbildung nach dem Bestehen des Dritten Prüfungsabschnitts gem. §15b Abs. 3 Bafög Satz 2 Bafög endet und somit stets der Zeitpunkt des letzten Prüfungsteils maßgebend ist."
    Heißt das also, dass das Bafög-Amt nun einfach bestimmt, dass meine Ausbildung nicht nach dem 2. sondern nach dem 3. Stex beendet ist, obwohl ich ja auch schon nach dem 2. als Pharmazeut arbeiten könnte? Beim 3. geht es ja schließlich nur noch um die Approbation und nicht wirklich einen Hochschulabschluss...

    Ich wäre für jeden Ratschlag sehr dankbar!!

    Viele Grüße

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