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Thema: Antrag fürs 2.StEx

  1. #1
    Apothekerin
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    Antrag fürs 2.StEx

    Hi Leute,

    heute kam die Mail, dass nicht das Original des Zeugnisses des 1.StEx nach DD muss, sondern die Kopie ausreicht.
    Hab ich das richtig verstanden: es ist nicht mal eine beglaubigte Kopie nötig?

    Ansonsten noch die aktuelle Imma und die Geburtsurkunde.

    Aber warum ist die Geburtsurkunde für das 3. StEx nicht mehr möglich?

    MfG Kirsten

  2. #2
    Neuer Benutzer Avatar von anja
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    Hallo!

    Hab eben mal nachgefragt: es reicht eine unbeglaubigte Kopie vom 1. Stex (wenn man sein 1. Stex auch in Sachsen gemacht hat), da dann im Computer nachvollzogen werden kann, wem das Zeugnis mal ausgestellt wurde

    Sonnige Grüße
    Anja

  3. #3
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also, ich meine sogar, wenn man an der gleichen Uni geblieben ist, muss man das gar nicht vorlegen, weil es ja genau das Amt ausgestellt hat, bei dem man sich ja wieder anmeldet...

  4. #4
    Apothekerin
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    Danke für die Antworten!

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