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Thema: Notdienst bei 40h-Woche

  1. #1
    Umol
    Gast

    Notdienst bei 40h-Woche

    Guten Tag,

    kann mir jemand sagen, wie oft man im Jahr als 40h-angestellter apotheker/in den Notdienst in einer städtischen Umgebung verrichten muss? Das dies immer schwankt ist mir bewusst, aber man kann doch bestimmt eine grobe einschätzung geben. Vergütet wird das meist mit Stundenausgleich oder Überbezahlung, stimmts?

  2. #2
    Apothekerin
    Registriert seit
    21.05.2011
    Beiträge
    23
    Apothekerin
    Das hängt immer davon ab, wieviele Approbierte sich die Dienste teilen und natürlich von der Größe des Einzugsgebietes.
    Bei mir in Hamburg sind wir z.B. alle 3-4 Wochen mit einem Notdienst dran, d.h. ca. alle 7 Wochen ein Nachtdienst (der für mich entscheidender ist).
    Mein Chef macht grundsätzlich keinen Nachtdienst, hin und wiedermal aber den Spätdienst.
    Es gab schon Zeiten, da war ich neben dem Chef die einzige Approbierte, so daß auf mich alle Nachtdienste vielen, den Tag danach hatte ich dann frei, und ich brauchte auch erst abends vor dem Dienst zu kommen. -Im Endeffekt hat mir das allerdings rund um den Dienst Minusstunden eingehandelt...
    Mitlerweile haben wir eine Teilzeitkraft, die alle Nachtdienste macht, die aber auch (im Gegensatz zu mir) gesondert vergütet bekommt.

    Eine Überbezahlung fällt übrigens in das Ermessen des Chefs, Du kannst auch nur Deinen normalen Stundenlohn bekommen, wenn Deine Arbeit überhaupt vergütet wird und nicht, wie bei mir, mit Stunden ausgeglichen wird.
    Außerdem wird die Zeit zwischen 1,30 Uhr und 8 Uhr garnicht honoriert, weshalb der Nachtdienst recht undankbar ist.
    -Du kannst Dir laut Tarifvertrag nur von 18,30 - 22 Uhr und von 22 - 8 Uhr jeweils 3,5 h anrechnen, wahrscheinlich weil die Chefs glauben, in der übrigen Zeit schläft man eh nur....Manchmal klappt das auch, aber meistens kommen um 3 und 4 Uhr noch ein paar Kunden....

  3. #3
    Unregistriert
    Gast
    Zitat Zitat von Aesculap Beitrag anzeigen
    [...] wahrscheinlich weil die Chefs glauben, in der übrigen Zeit schläft man eh nur....Manchmal klappt das auch, aber meistens kommen um 3 und 4 Uhr noch ein paar Kunden....
    Wie das andere mit dem Schlafen hinbekommen, bleibt mir immer noch ein Rätsel. Ist wahrscheinlich bei jeden anders, aber sobald ich mal die Augen zugemacht habe, kriegt mich keine Türklingel bzw. Mobiltelefonsignal (dank toller Kopplung - danke, wer auch immer sowas mal möglich gemacht hat) aus dem Schlaf. Mir bleibt meist nichts anderes übrig, als mich die ganze Nacht komplett wachzuhalten mit irgendwelchen Dingen.

  4. #4
    Umol
    Gast
    Zitat Zitat von Aesculap Beitrag anzeigen
    Das hängt immer davon ab, wieviele Approbierte sich die Dienste teilen und natürlich von der Größe des Einzugsgebietes.
    Bei mir in Hamburg sind wir z.B. alle 3-4 Wochen mit einem Notdienst dran, d.h. ca. alle 7 Wochen ein Nachtdienst (der für mich entscheidender ist).
    Mein Chef macht grundsätzlich keinen Nachtdienst, hin und wiedermal aber den Spätdienst.
    Es gab schon Zeiten, da war ich neben dem Chef die einzige Approbierte, so daß auf mich alle Nachtdienste vielen, den Tag danach hatte ich dann frei, und ich brauchte auch erst abends vor dem Dienst zu kommen. -Im Endeffekt hat mir das allerdings rund um den Dienst Minusstunden eingehandelt...
    Mitlerweile haben wir eine Teilzeitkraft, die alle Nachtdienste macht, die aber auch (im Gegensatz zu mir) gesondert vergütet bekommt.

    Eine Überbezahlung fällt übrigens in das Ermessen des Chefs, Du kannst auch nur Deinen normalen Stundenlohn bekommen, wenn Deine Arbeit überhaupt vergütet wird und nicht, wie bei mir, mit Stunden ausgeglichen wird.
    Außerdem wird die Zeit zwischen 1,30 Uhr und 8 Uhr garnicht honoriert, weshalb der Nachtdienst recht undankbar ist.
    -Du kannst Dir laut Tarifvertrag nur von 18,30 - 22 Uhr und von 22 - 8 Uhr jeweils 3,5 h anrechnen, wahrscheinlich weil die Chefs glauben, in der übrigen Zeit schläft man eh nur....Manchmal klappt das auch, aber meistens kommen um 3 und 4 Uhr noch ein paar Kunden....
    Hört sich so an , als würde man unter dem Strich mehr davon haben, wenn man einen Stundenausgleich bekommt

    Schonmal danke für die informationen

  5. #5
    Apothekerin
    Registriert seit
    21.05.2011
    Beiträge
    23
    Apothekerin
    Naja, der Stundenausgleich bezieht sich aber auch nur auf die Zeit bis 1,30 Uhr...

    @ Gast: Ich muß sagen, in meinem allerersten Nachtdienst habe ich von 2 bis 7 Uhr super schlafen können und die Woche darauf nur darauf gewartet, daß sich jemand beschwert, bei uns wäre niemand gewesen .... (Ein ehemaliger Chef von mir wurde mal angezeigt, nur weil er 5 min gebraucht hatte, um an die Klappe zu kommen...)
    Und so geht es mir eigentlich bis jetzt, wenn ich geschlafen habe. Ab 2 Uhr fallen mir eigentlich immer die Augen zu...

    Sehr unangenehm war es nur einmal, als ich geträumt habe es würde klingeln und ich kann mich nicht bewegen. In dem Traum bin ich dann aufgewacht und konnte mich immer noch nicht bewegen, bis ich dann tatsächlich aufgewacht bin.
    Seitdem schlafe ich auch nicht mehr ganz so gut, mußte allerdings zum Glück auch lange keinen Nachtdienst mehr machen

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