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Thema: Wieviel Geld verdient man an Rezepturen?

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Wieviel Geld verdient man an Rezepturen?

    Mich würde mal interessieren, wieviel Geld man für die Salben- bzw. Kapselherstellung bekommt. Natürlich ohne die Materialkosten miteinzubeziehen. Hab gehört, das soll fast nix sein.

  2. #2
    Bei Rezepturen gibt es sogenannte Leistungszuschläge, die zB. bei Herstellung von Lösungen ohne Wärme 2,50 € und bei Salben 5,00 € betragen. Damit sind dann aber alle anfallenden Arbeitsvorgänge, vom Einkauf über Analytik, Pflege und Wartung der Arbeitsmittel, andere Vor-und Nacharbeitstätigkeiten sowie die eigentliche Herstellung abgegolten.
    Du siehst, wirklich verdienen kann man an Rezepturen nicht...vielmehr werden sie mehr oder weniger innerhalb der Apotheke quersubventioniert.
    Genau das ist z.B. auch ein Ärgernis der Vorort Apotheken, das Versandapotheken Rosinenpickerei betreiben und Rezepturen mit fadenscheinigen Begründungen nicht anfertigen.

  3. #3
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Das Problem ist bei den Rezepturen - genau wie auch bei Teemischungen - oftmals das, dass man ja nicht genau die Menge an Ausgangsstoff(en) einkaufen kann, die für die Herstellung benötigt werden. Manche Substanzen / Drogen gibt es dann nur in verhältnismäßig großen Gebinden (bsp.weise 10 oder 25 g, obwohl man nur 1 g benötigt), man bezahlt beim GH natürlich aber die komplette Packung und der Rest steht oft ewig rum und verfällt einem. Daraus kann man ableiten, dass sich dies für Apotheken, die häufig Rezepturen oder Tees mischen, schon lohnen kann, für die kleine Durchschnittsapotheke von nebenan ist es aber eher ein Verlustgeschäft :-(.

  4. #4
    Ja, das ist ein sehr wichtiger und für die betroffene Apotheke sehr ärgerlicher Punkt, eine Rezptur die nur 50 mg eines Arzneistoffes enthält aber die kleinste verfügbare Menge beträgt zb: 5 oder 10g. Da kann es schon passieren, das ich für 10 Euro einkaufe und anteilmäßig nur für wenige Cent berechnen kann.
    Aber auch ohne dieses Problem sind die Deckungsbeiträge bei der Rezeptur nicht wirklich schwindelerregend hoch und viel Rezeptur kann sogar richtig zum Problem für eine Apotheke werden, wenn sie nicht entsprechend in anderen Bereichen gegensteuern kann.
    Ich kenne eine Apotheke mit an sich schlechter Lage...nur ein Arztz richtig nah und das ist ausgerechnet ein Hautarzt mit vielen unterschiedlichen Individualrezepturen.
    Fazit: viel Arbeit...die nicht angemessen bezahlt wird. Wenn ich mal eine Salbe mit 20-30min veranschlage (Vor und Nacharbeiten inbegriffen) kann man ersehen wieviel man verdienen kann.

  5. #5
    Unregistriert
    Gast
    Danke für eure informativen Antworten!

    Ich bin ehrlich gesagt etwas entsetzt, dass die Arbeit, die die Herstellung einer Salbe verursacht, nur mit 5 Euro abgegolten wird! Meiner Meinung nach sollten gerade diese pharmazeutischen Leistungen gut bezahlt werden. Ich weiß wirklich nicht, wer sich diese bescheuerten Preise ausgedacht hat! Das kann doch nur jemand gewesen sein, der von der Praxis keine Ahnung hat...

  6. #6
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Das kann doch nur jemand gewesen sein, der von der Praxis keine Ahnung hat...
    ... wie bei so vielen Dingen, die die Apotheken betreffen...

  7. #7
    Apothekerin
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    Apothekerin
    Bisher war nur die Rede davon, was man an Rezepturen verdient, die verordnet und somit von der Kasse vergütet werden (Preisberechnung laut Hilfstaxe).
    Da gebe ich meinen Vorrednern recht. In dem Sinne ist es eine Pflicht, die nicht ausreichend entlohnt wird.
    Allerdings kann man sich mit eigenen Rezepturen, die man frei kalkulieren kann, als Apotheke doch auch ein ganz gutes Standbein aufbauen.
    Ich habe schon in verschiedenen Apotheken gearbeitet, wo wir z.B. eigene Nahrungsergänzungsmittel hergestellt und verkauft haben, was nicht unerheblich zum Umsatz der Apotheke beigetragen hat. Zudem sind solche Produkte ein Alleinstellungsmerkmal. Die Rezeptur der XY-Apotheke gibt es eben nur bei ihr.
    Ebenso kann man es mit einer eigenen Kosmetikserie machen oder sogar im verschreibungspflichtigen Bereich, wenn es Ärzte gibt, die die Rezeptur verordnen. Wer kennt nicht den Haarspiritus, den jede Apotheke auf ihre Weise kreiert und den der Arzt YZ um die Ecke verordnet. Sobald der Patient/Kunde in einer Apotheke in einem anderen Stadtteil das Rezept einlösen will wird es schwierig.
    O.k. das Haarspiritus-Beispiel ist vielleicht nicht ganz lege artis, aber mit einer Rezeptur, die unabhängig von der GKV ist, kann man sich von Mitbewerbern, u.a. dem Versandhandel, absetzen und ganz nebenbei doch gutes Geld verdienen.




  8. #8
    Unregistriert
    Gast
    Darf man denn einfach so Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika verkaufen, die keine Standardrezepturen sind bzw. im NRF aufgeführt sind?

  9. #9
    Apothekerin
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    Apothekerin
    Ja!
    Nahrungsergänzungsmittel fallen ja unter das Lebensmittelrecht und somit gelten dafür nicht die Bestimmungen wie für Rezeptur oder Defektur.
    Genauso bei Kosmetik, dafür gibt es die Kosmetikverordnung. Da ist z.B. die Kennzeichnung geregelt und welche Substanzen verarbeitet werden dürfen.

    Was Standardzulassungen und NRF betrifft:
    Natürlich könnte man in Punkto Arzneimittel, die dort vorgeschlagenen Rezepturen verwenden, aber Dir als Fachmann steht auch zu, eigene Rezepturen zu entwickeln.
    Einen Deoroller stellen wir z.B. laut NRF her, während wir Tees u.a. laut Standardzulassung anmischen.

    Standardzulassungen haben dabei allerdings eine besondere Stellung: Seit ca. einem Jahr muß man es beim BfArM anmelden, wenn man Standardzulassungen nutzt und dafür auch, in Abhängigkeit von der Menge, eine Gebühr entrichten.
    Viele Apotheken verkaufen seitdem z.B. Fertigtees, bei denen der Hersteller das Verfahren durchführen muß. Allerdings haben Apotheken im Gegensatz zur Drogerie die Möglichkeit, die Tees aus Eigenherstellung, und sei es eine "Standardzulassung", als "Rezeptur" bzw. bei größeren Mengen als "Defektur" laufen zu lassen.
    Als ich mich diesbezüglich bei der Apothekerkammer rückversichert habe, habe ich zudem die Empfehlung bekommen, die fertigen "Standardzulassungs"-Etiketten zu nutzen, darauf jedoch die Zulassungsnummer zu streichen.

    Und bei all dem darfst Du den Preis selbst kalkulieren....

    LG Aesculap



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