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Thema: Begründungsschreiben für Zweitstudium

  1. #1

    Begründungsschreiben für Zweitstudium

    Hallo,

    ich bewerbe mich gerade für ein Zweitstudium Pharmazie und muss dazu ein Begründungsschreiben aufsetzen.

    Hat da jemand Erfahrungen, was da beinhaltet sein soll oder wie man so etwas verfasst?

    Vielen Dank
    Andrea

  2. #2
    Xavier
    Gast
    Hallo,
    eine konkrete (äußere) Form ist nicht vorgeschrieben. Ansonsten würde ich Absatzweise hierzu etwas schreiben:

    • kurz beruflicher Werdegang / bisherige Ausbildung
    • Dein konkretes Berufsziel nach Abschluss des Zweitstudiums!
    • Zusammenhang zwischen Erst- und Zweitstudium
    • Warum reicht das Erststudium nicht aus?


    Ordentlich Punkte bekommst du, wenn du dich durch das Pharmaziestudium in Kombination mit deinem Erststudium berufstechnisch spezialisieren kannst. Versuch möglichst beide Studiengänge zu kombinieren - auch wenn du vorher sowas wie Musikwissenschaften studiert hast (blöder Fall)! Schreibe auf keinen Fall, dass dich das Erststudium nicht weiter bringt, sondern versuche Berufe bzw. wissenschaftliche Tätigkeiten zu finden, bei denen du aus beiden Studiengängen profitieren würdest!

  3. #3
    tino255
    Gast
    Zu dem Thema interessiert mich mal Folgendes:

    Pharmaziestudiengänge werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergeben, wobei ich meine 3% für Zweitstudienbewerber vorgesehen sind.

    Wenn man sich mal die Liste unten auf http://www.hochschulstart.de/index.php?id=9 anschaut, dann haben Zweitstudienbewerber in Pharmazie wohl sehr gute Chancen, denn in der deutlichen Mehrzahl der letzten Semester konnten alle Beweber berücksichtigt werden, d.h. auf irgend welche Gründe wird es dann doch wohl nicht angekommen sein.

    Die sogenannte Messzahl setzt sich zusammen aus der Note des Erststudiums (bis zu 4 Punkte) und den Gründen für das Zweitstudium, wobei es für die "sonstigen Gründe" 1 Punkt gibt. Fragt sich, ob man diesen einen Mindestpunkt nicht auch dann bekommt, wenn man gar keine Begründung beigibt. Und ich gehe doch mal davon aus, dass wenn alle genommen werden auch solche genommen werden, die gar keine Begründung abgegeben haben.

    Nur örtlich muss man dann flexibel sein: Die Zweitstudienbewerber werden für die Ortsauswahl mit den Wartzeitstudierenden zusammen genommen, als Auswahlnote wird nicht das Abitur, sondern die glatte Note des Erststudiums genommen. Wer also etwa eine "2" im Erststudium hat und keine Sozialgründe vorzuweisen hat, muss bereits örtlich recht flexibel sein.



    Gruß,

    tino255

  4. #4
    Unregistriert
    Gast
    Die Begründung für das Zweitstudium muss immer beigefügt sein. Sonst ist der Antrag nicht vollständig und wird nicht bearbeitet.
    Warum sollte hochschulstart.de auch einen Punkt für eine Begründung vergeben, der gar nicht vorliegt. Wäre ja schwachsinnig.

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Wisst ihr, ob man immer einen Punkt bekommt sofern man das abgibt? Ja oder? Hab das nämlich nicht soo ausführlich gemacht, da ich mir sowieso nicht mehr als 1 Punkt erhoffe. Habt ihr Erfahrungen wie es mit 1,8 im Erststudium (= 3 Pkte) + Begründung (= 1 Pkt) bzgl. des Ortes aussieht? Wird es der Wunschort oder eher überhaupt nicht? Hab dazu nichts gefunden.

  6. #6
    Unregistriert
    Gast
    Zur Begründung: die Mindestpunktzahl beträgt 1 und die wird immer mindestens vergeben. Sofern es eine Begründung ist.

    Was den Wunschort angeht, da kommt es weniger auf Deine Gesamtpunktzahl, als auf den Wunschort an. Solltest Du einen der sogenannten "Orte wo alle hinwollen" angegeben haben, hast Du ohne die Ortspräferenz und/oder soziale Kriterien eher geringere Chancen. Da in der Regel 1 - 3 Plätze an einer Uni an Zweitstudiumsbewerber gehen. Wie Deine Chancen stehen, kann man aber natürlich nicht wirklich einschätzen, es weiß ja keiner, wie viele Mitbewerber Du hast, welche Punktzahl die bekommen, ob sie die Ortspräferenz angegeben haben und ob und wenn ja, welche Sozialkriterien sie gelten machen.

    Das hat Dir jetzt nicht so richtig weiter geholfen, aber so ist das eben mit der Bewerbung fürs Zweitstudium, war bei mir auch nicht anders.

    Nur so interessenhalber: welches ist denn Deine Wunschuni?

  7. #7
    Unregistriert
    Gast
    Heißt: Wenn Du z. B. aus Niedersachsen kommst und nach München möchtest, kannst Du das ohne Ortspräferenz (die ja nicht gilt) und vor allem ohne soziale Kriterien vergessen.

  8. #8
    Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Zur Begründung: die Mindestpunktzahl beträgt 1 und die wird immer mindestens vergeben. Sofern es eine Begründung ist.

    Was den Wunschort angeht, da kommt es weniger auf Deine Gesamtpunktzahl, als auf den Wunschort an. Solltest Du einen der sogenannten "Orte wo alle hinwollen" angegeben haben, hast Du ohne die Ortspräferenz und/oder soziale Kriterien eher geringere Chancen. Da in der Regel 1 - 3 Plätze an einer Uni an Zweitstudiumsbewerber gehen. Wie Deine Chancen stehen, kann man aber natürlich nicht wirklich einschätzen, es weiß ja keiner, wie viele Mitbewerber Du hast, welche Punktzahl die bekommen, ob sie die Ortspräferenz angegeben haben und ob und wenn ja, welche Sozialkriterien sie gelten machen.

    Das hat Dir jetzt nicht so richtig weiter geholfen, aber so ist das eben mit der Bewerbung fürs Zweitstudium, war bei mir auch nicht anders.

    Nur so interessenhalber: welches ist denn Deine Wunschuni?
    Würzburg ist mein Wunschort Wieviele Punkte hattest du denn bekommen und wurdest du für ein Zweistudium zugelassen?
    Geändert von Eidechse (19.01.2012 um 21:17 Uhr)

  9. #9
    Unregistriert
    Gast
    Ich hatte 4 Punkte ( drei für das erste Examen und einen für die Begründung) und wurde zugelassen.

  10. #10
    Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Ich hatte 4 Punkte ( drei für das erste Examen und einen für die Begründung) und wurde zugelassen.
    An deinem Wunschort - 1. Präferenz?

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