Guten Tag,

ich bin Student und schreibe bald meine Abschlussarbeit zum Thema AMNOG, ich habe da aber mal eine Frage und hoffe das man sie mir beantworten kann.

Hat ein Hersteller ein Innovatives Arzeimittel mit einem Zusatznutzen entwickelt, darf er im 1.Jahr der Zulassung den Preis für das Arzneimittel doch selber bestimmen. Bedeutet das auch, das im 1.Jahr die GKV den vollen Preis, den der Hersteller verlangt erstattet?

Sonst würde es doch keinen Sinn machen, wenn der Hersteller Preis x verlangt, aber die GKV den Preis nicht voll erstattet. Dann müsste doch der Nutzer des Arzneimittels einen Eigenbetrag leisten, da die GKV nicht den vollen Preis ersattet, wozu viele Nutzer nicht bereit zu wären und dementsprechend das Medikament kaufen würden.
Oder habe ich da was falsch verstanden?

Im 2.Jahr muss der Hersteller mit dem GKV Spitzenverband einen Rabatt auf den Herstellerpreis aushandeln. Was genau ist mit so einem Rabatt gemeint. Kann mir eventuell jemand ein Beispiel dazu nennen?

Danke

Daniel