Ich studiere in Tübingen Pharmazie und ich hätte jedem geraten es vllt. woanders eher zu probieren. In Tübingen ist das Niveau extrem hoch und die Anforderungen sind im Wintersemester sogar noch höher!
Ich studiere in Tübingen Pharmazie und ich hätte jedem geraten es vllt. woanders eher zu probieren. In Tübingen ist das Niveau extrem hoch und die Anforderungen sind im Wintersemester sogar noch höher!
ja, das ist von tübingen allgemein bekannt...
aber ich meinte jetzt nc-mäßig...
hab im sommer angefangen und da ist der anders.. orientier dich am letzten jahr....
habe jetzt doch nochmal ne Frage und zwar: Wie ist das, wenn ich jetzt in der ersten Runde an der Uni auf Platz 1 (Frankfurt) keinen Platz bekomme aber an Ortspräferenz 2 habe ich dann eine Möglichkeit herauszufinden auf welchem Rang ich bei der 1 bin? (d.h. falls 60 Plätze vergeben werden und ich auf 61 oder so bin) und habe ich dann noch die möglichkeit in der zweiten Vergaberunde (22.9.) wenn nicht alle ihren Platz wahrnehmen diesen Platz anzunehmen bzw zu bekommen? und darf ich davor meine Zweitwahl nicht annehmen oder geht das und dann wenn man doch noch nachgerückt ist zuwechseln?
danke für Antworten!
Auf dem Weg nach oben!
So wie ich das Verstanden hab bekommst du am 1.9 nur Zusagen.Halt nur von der 1 Stelle in der Ortspräferenz oder falls du in der Auswahl dort gescheitert bist eventuell von den anderen Orten.Du kannst anrufen und generell deine Ränge erfragen.Hättest du jetzt in einen der Nachfolgenden Unis einen Zulassungsbescheid aber bist noch im Auswahlverfahren für deine an 1 gesetzte Uni musst du dich bis zum 22.9 gedulden bzw. bei Anruf geben die meist Bescheid. Wirklich die Wahl bekommst du nicht.Du bekommst nur nen Bescheid. Wenn du ne Zusage hast bist du raus aus den ganzen Verfahren.
Also außer dir passt der Ort ganz und gar nicht lieber nicht einfach Absagen.Nachrücken geht dann nicht mehr.Du kannst dann nur zwischen den Unis im Studium wechseln.Dafür brauchst du aber eine gute Begründung hab ich hier mal gelesen.
Geändert von Fightdragon (26.08.2011 um 02:55 Uhr)
Hey Leute,
also Hochschulstart benutzt ja immer noch das gleiche Vergabesystem wie die ZVS früher, also gibt es nochmal auch für dieses Wintersemester einen kurzen Crashkurs in Sachen Vergabe, Zusagen und Absagen.
Das Auswahlverfahren der Hochschulen ist auf 2. Stufen aufgeteilt das ganze hat seinen Grund. In der ersten Stufe werden riesige Listen aufgestellt. Alle BewerberInnen werden bei jeder ihrer genannten Ortspräferenzen (also maximal glaube ich 6) auf eine Liste sortiert nach den Auswahlkriterien der jeweiligen Hochschulen(meist Abiturdurchschnittsnote). Nun ergibt es sich das die Listen logischerweise RIESIG und viel mehr Bewerbungen als Studienplätze da sind. Jetzt werden in der ersten Stufe die erste "Charge" an Bewerbungen mit Zusagen verdient und zwar bei jenen die auf den Listen bis zum Rang mit der Nummer die der Anzahl an Studienplätzen an der Uni reicht UND die jene Universität an Ortspräferenz 1 gelistet haben. Als Folge einer Zusage werden die BewerberInnen von den Listen anderen Universitäten GESTRICHEN, bzw. der nächste kommt zum Zug. Alle die ein besseres Auswahlkriterium haben (bessere Durchschnittsnote z.B.) aber die Universität auf Platz 2 gelistet haben kriegen zwar einen Platz "reserviert" ABER noch keine Zusage. In der ersten Stufe erhalten logischerweise meist somit NUR jene eine Zusage, welche einen Platz an ihrer 1. Ortspräferenz erhalten haben. Theoretisch wäre es auch möglich das es eine Zusage an einer niedrigeren Ortspräferenz geben KÖNNTE, das würde aber bedeuten das bereits mit der 1. Ortspräferenz an einer Universität ALLE Studienplätze belegt werden müssen und die weiteren BewerberInnen folglich eine Absage erhalten (zum Beispiel, wenn 50 Bewerbungen mit 1,0 und 1. Ortspräferenz(keiner mit einem besseren Auswahlkriterium vorhanden) an einer Universität mit exakt 50 Plätzen im AdH eintreffen würden, dann müssten alle anderen dort eine endgültige Absage erhalten und es würde geguckt ob sie an ihrer 2. Ortspräferenz eine Zusage erhalten können, da sich der Grenzrang an ihrer 1. Ortspräferenz nicht mehr verschieben kann. Trifft in der Realität natürlich fast nie zu, weswegen es fast nur Zusagen zur 1. OP in der 1. Stufe gibt.
In der 2. Stufe wird dann geguckt ob die Leute die keinen Platz an ihrer 1. Ortspräfernz einen Platz ergattern konnten an ihrer 2. Ortspräfernz eventuell "reserviert" bekommen haben, wie ich es oben dargestellt habe. Sollte dies der Fall sein erhalten sie eine Zusage und werden wieder von den Listen aller anderen Universitäten die sie angegeben hatten gestrichen/der Grenzrang verschiebt sich dort. Dadurch kann es jetzt wieder vorkommen das dort einE BewerberIn einen Platz an ihrer 1. OP bekommen, sollte es der Fall sein gibt es eine Zusage dort und der/die BewerberIn wird auf den anderen Listen gestrichen/der Grenzrang verschiebt sich. Anschließend wird geguckt ob jene die auch bei ihrer 2. Ortspräferenz keine Zusage bekommen konnten eventuell einen Platz bei ihrer 3. OP bekommen würden, sollte es der Fall sein gleiches Prozedere wie oben. Das ganze läuft dann so weiter bis alle Plätze belegt sind.
Was bedeutet dieses Verfahren?
Ihr erhaltete nur EINE Zusage, es gibt KEINE Auswahl zwischen Universitäten. Und die Reihenfolge der Universitäten sollte bei gutem Schnitt/Auswahlkriterium weise gewählt werden, denn sie wird bestimmen wo ihr eventuell hinkommt!
So weitere Fragen zum Auswahlverfahren? Was haltet ihr nebenbei mal davon einen Extra-Beitrag für zukünftige Semester zu machen, dann muss ich das nicht jedes Semester wiederholen
Ja, jetzt hab ich zur Abwechslung auch mal ne Frage ! Hat sich das verfahren gegenüber vor drei Jahren geändert? Ich hab es nälich bisher so verstanden, das ich mich immer bei Hochschulstart auch fürs AdH bewerben und nicht nur das erste Mal! Mein Bruder sagt allerdings es wäre zu seiner Zeit immer nur einmal möglich gewesen? Hat sich da was verändert, oder hab ich bzw. seiner Zeit mein Bruder was nicht recht verstanden?
Gruß
Eigentlich hat es sich nicht geändert, höchstens die Prozentzahl wieviel Plätze es in der Abibestenquote, Wartezeit oder AdH gibt. Vor 3 Jahren musste man sich ebenfalls über Hochschulstart/ZVS bewerben
@Thomas
Sprich ,
ich kann mich immer wenn ich mich bei der Zvs bewerbe, auch immer für das "AdH-Verfahren" bewerben ,auch wenn ich mich schon ein, zwei...x-mal beworben hab, oder?
Dann hätte ich nämlich unsere kleine Wette gewonnen !
Gruß