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Thema: Gefahrstoffrecht lernen

  1. #1
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    PTA-Azubi

    Gefahrstoffrecht lernen

    Juhu.
    Ich stehe kurz vor der letzten mündlichen prüfung der PTA-Ausbildung.
    Nun meine Frage:
    Wie lernt ihr das mit dem neuen Gefahrstoffrecht? Unser Lehrer hat eine so schwammige Aussage gemacht, mit der irg keine was anfangen konnte.
    Ich mein, Sinn macht es ja nicht, sich die alten Anweisungen noch mal reinzukloppen.
    Habt ihr da genaue Anweisung bekommen?
    Jemand aus Kiel/Neumünster und Umgebung hier und hat evtl. nähere Informationen?

    Lg
    :heart::heart:

  2. #2
    PiaM
    Gast
    ich steh jetzt auch kurz vor der letzten Prüfung und ich lerne noch mal die alten Rechte, weil soweit ich das weiß haben sich ja hauptsächlich nur die Symbole und dementsprechend die R/S-Sätze geändert oder meinst du etwas anderes?

  3. #3
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Also die "alten Anweisungen" muss man schon drauf haben, da sie ja bis zum Ende der Übergangsfrist im Mai 2015 zumindest teilweise noch relevant sind. Aktuell hat sich ja erstmal nur die Kennzeichnung von Einzelsubstanzen, die man verkauft, geändert. Dazu lernt man die neuen Symbole (die den alten ja größtenteils sehr ähnlich sind) und was H und P-Sätze sind, fertig. Im Laufe der nächsten jahre wird dann ja auch die Gefahrstoffverordnung selber (Schutzstufenkonzept, Betriebsanweisungen...) entsprechend weitergehend angepasst, aber bis dahin muss man wohl oder übel etwas über beide Systeme erzählen können.
    Soweit meine Meinung als Aussensetehende :-).
    Viel Erfolg!

  4. #4
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    PTA-Azubi
    hey.
    ja, so meinte ich das
    ja ok ich werde mich versuchen da irg durch zu wuseln, hat jemand irg ne gute Übersicht oder sowas?

    ich hoffe ja, dass die prüfer, aufgrund der übergangsfrist, dieses thema eher nicht so auseinander friemeln.

    lg
    :heart::heart:

  5. #5
    Studi Avatar von Nachi
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    Ich persönlich weiß gar nicht, was du da großartig lernen willst? Die Beschriftung? Dann musst du eben 2 verschiedene Sachen lernen. Soweit ich das weiß muss man nach der neuen Ordnung ja auch auch Flaschen mit H- und P-Sätzen und Gefahrensymbolen kennzeichnen, selbst wenn sie unter der alten Grenze liegen (meine mich erinnern zu können, dass dies 150ml waren...weiß das aber auch nicht mehr so genau).
    Aber du musst dir ja nun nicht alle H- und P-Sätze reinprügeln. Ich weiß ja nicht, wie so andererorts die PTA-Prüfungen so sind, aber zumindest in Osna ist es nicht so, dass die haarklein die Sätze von dir wissen wollen. Häufig wird dir die EG-Richtlinie (oder wie sie auch immer heißen mag) vorgelegt und der Prüfling muss dann erzählen, wie dieses und jenes Gefäß beschriftet wird, wie man's aufbewahren muss und haste nciht gesehen.
    An und für sich sage ich immer wieder gerne folgenden Spruch:
    "Man muss nicht alles wissen. Man muss nur wissen, wo es steht."

    Soweit erstmal und viel Erfolg beim lernen!

  6. #6
    Apothekerin Avatar von 1981engelchen
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    Das was du meinst ist ndie vereinfachte Kennzeichung für Abgabegefäße unter 125 ml, die gibt es auch nach wie vor noch! D.h., wenn die Menge 125 ml nicht überschreitet, kann man auf die R- und S- bzw. H- und P-Sätzte verzichten. Da gibt es eben aber - wie früher zum bsp. aber auch für Ether - gewisse Ausnahmen. Denke aber dass die keiner abfragt, dazu müssen die Prüfer das ja erstmal selber genau auswendig wissen ;-).

  7. #7
    Studi Avatar von Nachi
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    Zitat Zitat von 1981engelchen Beitrag anzeigen
    [...]dazu müssen die Prüfer das ja erstmal selber genau auswendig wissen ;-).
    Ohhh ja ^^. Meine Lehrerin war eigentlich recht fit, was das Gefahrstoffrecht betraf, aber sie meinte auch, dass es wirklich immer gut ist zu wissen, wo man nachschlagen kann. Es kam wohl auch ab und an mal vor, dass sie zu so etwas in der Apotheke gefragt wurde und dann selber erstmal nachschlagen musste ^^.

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