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Thema: BPhD - meine offizielle Vertretung?

  1. #11
    Unregistriert
    Gast
    Du selber kannst aus dem BPhD nicht austreten, nur deine Fachschaft. Steht doch in dem Brief.

  2. #12
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Guten Tag, wie genau funktioniert der Austritt in Sachsen-Anhalt (Halle/Saale)?
    Das steht im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt:

    Zitat Zitat von §65 Abs. 1 HSG-LSA
    An den Hochschulen werden Studierendenschaften gebildet. Sie sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und als solche Glied der Hochschule. Studierende können ihren Austritt aus der Studierendenschaft frühestens nach Ablauf eines Semesters erklären. Ein Wiedereintritt ist möglich. Der Austritt aus der Studierendenschaft und der Wiedereintritt sind schriftlich mit der Rückmeldung zu erklären. Die Studierendenschaften unterstehen der Rechtsaufsicht der Leitung der Hochschulen und des Ministeriums. [...]
    Also schriftlich (formlos bzw. musst mal fragen, ob es dafür auch ein Formular gibt) einfach vor dem nächsten Semester der Uni mitteilen. Ich habe allerdings keine Ahnung, ob sich dadurch dein Semesterbeitrag verringert, weil der mögliche Anteil für den BPhD und die Fachschaft(?) wegfällt.

    @Gaia: Warum so patzig?

  3. #13
    Foren-Guru Avatar von Christin
    Registriert seit
    18.11.2007
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    Wolfserwartungsgebiet
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    Ich glaube, du kannst BPhD und Studierendenschaft nicht gleichsetzen...
    You shoot me down, but I don't fall - I'm Titanium!

  4. #14
    Ja, wollte ich auch nicht. Aber die Pharmazie-Fachschaft (welche den BPhD-Beitrag zahlt) gehört ja zur Studierendenschaft. Tritt man aus der Studierendenschaft aus, ist man logischerweise auch kein Mitglied der Pharmazie-Fachschaft mehr. Daraus resultiert, dass man bei dem Semesterbeitrag auch nicht mehr den Anteil für die Studierendenschaft/Fachschaft zahlen muss. Ob der BPhD-Beitrag in Halle allerdings direkt über diesen Anteil bezahlt wird oder einzeln von den Studenten geholt wird (z.B. wie in Hamburg, wenn ich das richtig gelesen habe) kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall wird man dann nicht mehr von Studierendenschaft (hochschulweit), Pharmazie-Fachschaft (institutweit) oder BPhD (bundesweit in Pharmazieangelegenheiten?) vertreten.

    Was (und ob überhaupt) das für Konsequenzen hat, kann ich nicht sagen.

  5. #15
    1,3,7-Trimethyl-2,6(1H,3H)-purindion Avatar von Willi
    Registriert seit
    15.11.2009
    Beiträge
    234
    Pharmazeut
    Kleiner Gedankenimpuls: In Bayern gibt es keine Fachschaften/Fachschaftsräte. Wer ist da BPhD-Mitglied? Theoretisch dürften die Pharmaziestudenten aus Würzburg, Erlangen, Regensburg und München nicht vom BPhD vertreten werden... Oder wie funktioniert das Modell?

  6. #16
    In Bayern und Baden-Württemberg gibt es aber eine "unabhängige Studierendenschaft", die sich ähnlich organisieren wie die Organe der Studierendenschaft aus anderen Bundesländern. In Artel 4 (1) der Satzung des BPhD steht das sowohl "rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine" Mitglied werden können. Man muss also kein eingetragener/rechtsfähiger Verein sein um dem BPhD beizutreten.

    Also ich weiß nicht wie das anderswo ist, aber bei mir kann man nicht aus der Studierendenschaft austreten soweit ich weiß, den Beitrag den ich bezahle geht ja auch nicht nur an die Fachschaft sondern auch an das Studentenwerk und generell das Studierendenparlament (die geben dann immer einen Teil an die Fachschaft). Ich stell mir das schwierig vor da Unterscheidungen zu machen. Es wundert mich auch wie man nie die Fachschaft in Anspruch nehmen kann... bei uns verkaufen die Kittel und noch so anderen Laborbedarf, organisieren die Erstsemesterorientierungswoche, Partys und haben auch eine Sammlung an naja nennen wir es "Klausurhilfen" und noch vieles anderes.

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