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Thema: Fragen zur Famulatur

  1. #11
    Neuer Benutzer Avatar von Chiyue
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    Frage Aufteilung der Famulatur

    Hallo alle miteinander
    Leider konnte ich auf meine Frage bisher im Pharmaboard auch unter dem Stichpunkt "Famulatur"
    keine Antwort finden, daher stelle ich sie euch und hoffe darauf, dass mir da jemand weiterhelfen
    kann.
    Meine erste Famulatur habe ich direkt nach dem 1. Semester und zwar für 5 Wochen abgeleistet.
    Nun steht der zweite Teil an. Da es insgesamt ja nur 8 Wochen sein sollen, frage ich mich nun, ob
    mir nun 3 Wochen Famulatur ausreichen? Überall finde ich nur die Angaben, dass eine Aufteilung
    in 2x4 Wochen zulässig ist, eine weitere Splittung (also die 4 Wochen noch einmal in 2) aber nicht.
    Muss ich jetzt echt effektiv 9 Wochen Famulatur ableisten? Mir hat es im ersten Betrieb so gut ge-
    fallen und bin deshalb länger geblieben.
    Oder wisst ihr zufällig, an wen explizit ich mich da wenden kann?

  2. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Pancha
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    Am besten du fragst bei deinem Prüfungsamt nach. Ich denke, dass du trotzdem noch 4 Wochen machen musst, aber fragen kostet ja nichts. Falls es doch klappen sollte, lass dir das auf jeden Fall schriftlich bestätigen!

  3. #13
    Administrator Avatar von ooonja
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    Zitat Zitat von Pancha Beitrag anzeigen
    Am besten du fragst bei deinem Prüfungsamt nach. Ich denke, dass du trotzdem noch 4 Wochen machen musst, aber fragen kostet ja nichts. Falls es doch klappen sollte, lass dir das auf jeden Fall schriftlich bestätigen!
    Genau das denke ich auch. Frag bei deinem Landesprüfungsamt mal nach, nicht dass du sonst Probleme bekommst bei der Stex-Anmeldung.

  4. #14
    Unregistriert
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    Oder Trick 17:

    Einfach noch 3 Wochen machen und mit deinem Chef reden, ob er dir nicht 2x4 Wochen bescheinigen kann.
    Wenn der Chef kulant ist, dann klappt das - hab selber schonmal eine ähnliche Situation gehabt und da lief das ganz unkompliziert.

  5. #15
    Unregistriert
    Gast
    Nach meiner Erfahrung wollen die Prüfungsämter 2x 4 Wochen sehen. Trick 17 finde ich aber gut!

  6. #16
    Erfahrener Benutzer Avatar von Pancha
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Trick 17 finde ich aber gut!
    Mag schon sein. Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass das bestimmt nicht legal ist.

  7. #17
    Neuer Benutzer Avatar von Chiyue
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    Rotes Gesicht

    Habe folgendes getan: Mein Anliegen beim Prüfungsamt für Pharmazie geschildert.
    Wurde daraufhin an den Dekan der entsprechenden Fakultät weitergeleitet und dieser
    leitete meine e-Mail weiter an meinen Professor und dieser erkläre mir folgendes:

    Sehr geehrte Frau Häuser,
    die beiden Teile können unterschiedlich lang sein. Sie müssen also nur noch 3 Wochen
    ableisten.
    Viele Grüße
    Detlef Briel

    Glück gehabt Aber vielleicht gefällt es mir in meiner neuen Apotheke wieder so gut
    wie in der ersten und ich lege noch eine Woche nach ^,^

  8. #18
    Benutzer
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    Ich würde es nicht auf die leichte Schulter nehmen, und lieber versuchen, wirklich 2x 4 Wochen vorzeigen zu können. Nicht das es hinterher doch Ärger gibt.

  9. #19
    Sarahm
    Gast
    Guten Morgen!ich möchte nach diesem 1. Semester meine Famulatur machen. Nun habe ich 2 Fragen:1) Man darf ja nicht in jeder xbeliebigen Apotheke eine Famulatur machen. Woher weiß ich ob man das darf oder nicht? zb wenn auf der hp der apotheke steht "es gilt die berufsordnung der landesapothekerkammer bundeslandx" dann darf ich da Famulatur machen?2) ich würde gerne in einer bestimmten apotheke meine Famulatur machen.jetzt habe ich gesehen, dass diesemo- SA (!!) 8-21/22 Uhr auf hat.muss ich dann wirklich jeden Tag sooooo lange arbeiten? nicht mal Pause oder so gibt es da? also kann der Chef darauf bestehen, oder sind es am Tag max. 8Arbeitsstunden?Dankeschööön!

  10. #20
    Administrator Avatar von ooonja
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    Apothekerin seit 2013
    Hallo,

    die Passage "es gilt die berufsordnung der landesapothekerkammer bundeslandx" sagt überhautp nichts darüber aus, ob du dort Famulatur machen kannst. Dafür kommt jede Apotheke in Betracht, denn die einzige Voraussetzung ist ein Apotheker, der dir dann den Nachweis über die Famulatur unterschreibt und da jede Apotheke von einem Apotheker geleitet werden muss, ist das eigentlich kein Problem. Okay, es gibt noch eine kleine Einschränkung: es darf keine Zweigapotheke sein, aber das ist wohl die Minderheit. Du muss nur abklären, ob der Apotheker einen Famulant nehmen möchte.
    In der Approbationsordnung (§13 Famulatur - solltest du dir vielleicht mal ganz durchlesen) steht: "(2) Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten." Was genau ganztägig bedeutet, muss du dann mit deinem Chef abklären. Mehr als 8 Stunden sind aber eher nicht die Regel.

    Ich hoffe das hilft dir weiter,
    lg

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