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Thema: Mietvertrag- Frage

  1. #1
    SandraS.
    Gast

    Mietvertrag- Frage

    Hallo!
    Ich möchte eigentlich meine Wohnung kündigen, weiß aber nicht wie lange vorher ich gekündigt haben muss, um auch ausziehen zu müssen :

    "Die Kündigungsfrist des Mieters und Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften"

    Was bedeutet das? Kann man einfach so kündigen und dann auch gleich ausziehen, oder was sind diese Gesetzlichen Vorschriften?

    Herzlichen Dank!

    LG

  2. #2
    Apothekerin
    Registriert seit
    17.11.2007
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    355
    Apothekerin seit 2007
    die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt i.d.R. 3 Monate nach schriftlicher Kündigung

    zB. wenn du am 2.Dezember 2010 kündigst, kannst du erst zum 2.März 2011 raus.

    In der Zeit kannst du vorrichten, neue Wohnung suchen und der Vermieter einen Nachmieter...

    Es ist allerdings auch möglich, den Mietvertrag beidseitig aufzuheben. Das nennt sich dann Mietaufhebungsvertrag und gilt ab dem vereinbarten Termin.

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