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Thema: Was haltet Ihr von AMNOG?

  1. #11
    Neuer Benutzer
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    PTA
    Hallo...

    also die neuen Packungsgrößen sind wirklich nicht einfach zu verstehen.
    Wir handhaben das momentan so:

    Hat ein Arzt eine bestimmte Stückzahl zB Roxi 300 7St. aufgeschrieben (egal ob mit oder ohne N-Bezeichnung, hauptsache die Stückzahl), dann geben wir genau diese Menge ab - egal ob es eine andere N-Größe sein müsste. Wir dürfen nach wie vor nicht mehr abgeben, als der Do aufgeschrieben hat.

    Steht jetzt aber Omep 40 N3 auf dem Rezept (OHNE Stückzahl), so muss man sich umstandshalber die Packungsgrößen-VO zur Hand nehmen und unter Magen-arm-Mittel nachschauen, da darf eine N3-Packung zwischen 95 und 100 Stück haben.
    Momentan gibt es nur Omep-Packungen mit 100 Stück. Also werden die abgegeben. EGAL, ob der Computer mir eine rabattierte 56er Packung anzeigt, denn diese fällt aus dem Rahmen, was eine N3-Pakung betrifft...

    Es gibt da ein gutes Merkblatt zu...finde leider gerade den Link dazu nicht. Reiche ich später nach!

  2. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von Robert
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    PTA-Azubi seit 1970
    der SAV (Sächsischer Apotheker Verband) hat folgendermaßen informiert - vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen.

    Identische Packungsgröße
    Der Gesetzgeber hat neu festgelegt, dass Packungsgrößen auch als identisch gelten, wenn sie zwar nicht die gleiche Stückzahl/Menge haben, aber dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen nach der Packungsgrößenverordnung (N1, N2, N3) zugeordnet sind.
    Nach der neuen Packungsgrößenverordnung, die ebenfalls am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, werden die Packungsgrößenkennzeichen neu definiert. Die Messzahlen sind Ausgangspunkt für die Festlegung des zulässigen Packungsinhalts von N1, N2 und N3. Bei N1 ist zulässiger Packungsinhalt eine Abweichung von +/- 20 % von der Messzahl, bei N2 von +/- 10 % und bei N3 von -5 %.

    Beispiel: Omeprazol (Magen-Darm-Mittel)

    N1 N2 N3
    Messzahl 20 50 100
    zulässiger Packungsinhalt 16-24 45-55 95-100

    Bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels sind ausgehend von der Verordnung des Arztes folgende Konstellationen zu unterscheiden:

    Verordnung unter N-Bezeichnung
    Bei Verordnung unter Angabe der N-Bezeichnung erfolgt ein Austausch von Packungen innerhalb der verordneten N-Stufe.
    Beispiel: Verordnet wird Omeprazol N3:
    Abgabe von Packungen mit Inhalt 95-100 Stück. Innerhalb dieser Bandbreite hat die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels Vorrang. Liegt kein Rabattvertrag vor, ist eines der drei preiswertesten Arzneimittel abzugeben oder das verordnete Arzneimittel, wenn das Arzneimittel nicht unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet wurde.


    Verordnung unter Angabe der Stückzahl mit/ohne N-Bezeichnung
    Die verordnete Stückzahl ist vorrangig zu beachten, auch wenn eine N-Bezeichnung mit angegeben wurde.

    2 Fallgruppen müssen unterschieden werden:

    Liegt die verordnete Stückzahl innerhalb der neuen N-Stufe, dürfen Packungen, die innerhalb der neuen N-Stufe liegen, abgegeben werden.
    Beispiel:
    Verordnet Omeprazol N3 100 Stück; Abgabe von Packungen mit Inhalt 95-100 Stück.

    Liegt die verordnete Stückzahl außerhalb der neuen N-Stufe, dürfen nur Packungen mit der verordneten Stückzahl abgegeben werden.
    Beispiel:
    Verordnet Omeprazol N3 60 Stück, Abgabe nur von Packungen mit Inhalt 60 Stück.
    Die beschriebenen Auswahlkriterien sind zum 1. Januar 2011 in der Apothekensoftware umgesetzt. Der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V muss an die beschriebenen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Die Verhandlungen dauern derzeit noch an und konnten aufgrund der knappen Vorlauffrist des Inkrafttretens nicht bis zum 1. Januar 2011 abgeschlossen werden. Vertraglich können ggf. noch Regelungen vereinbart werden, die einen Austausch über die dargestellten Inhalte hinaus ermöglichen. Vertragliche Regelungen in den Arzneilieferverträgen finden keine Anwendung, soweit sie diesen geänderten Bedingungen widersprechen.
    Leider hat das ja mit der Apothekensoftware hier oder da nicht ganz so optimal geklappt, da nicht alle Hersteller aufgrund der kurzen Frist die Informationen über ihre Packungsgrößen eingereicht haben.
    Geändert von Robert (10.01.2011 um 22:33 Uhr)

  3. #13
    Schneufel
    Gast
    Hallo,

    also ich verfolge die ganze geschichte auch schon eine weile und muss echt sagen mir wird angst. ich bin z zt in elternzeit und war vorher auch im becswhäftigungsverbot, nun also schon über ein jahr nicht mehr in der apotheke. da ich vorher sehr viel lim handverkauf eingesetzt wurde hab ich mich immer wenn ich zeit hatte an meinen computer gehängt und belesen um nicht so ganz rauszukomen...aber diese sache mit dem amnog ist echt sehr schwierig. hab schon ein bissel angst wenn es bei mir in 2 wochen wieder los geht das ich nur noch fehler mache. eigentlich kann ich einen grossteil von dem was ich oin der schule gelernt und jahrelang angewendet habe total vergessen...
    da kann ich nur hoffen das unser computerprogramm soweit gut funktioniert das nicht so viele fehler auftreten.

    ich halte nicht wirklcih viel davon und denke das wer auch immer sich das alles ausgedacht hat sicher nicht wirklich ahnung vom ablauf in den apotheken hat. stell mir die umsetzung nicht sher einfach vor. da war es doch ein klacks als die mit ihren rabattverträgen kamen. und selbst da war es nicht immer einfach den kunden beizubringen das sie nun was anderes bekommen. aber da konnten wir immer noch sagen es ist genau das selbe, nur von einer anderen firma. allerdings find ich es schwierig zu überzeugen wenn sich stückzahl ändern und auch die inhalte der packungsbeilagen abweichen.

    was das angeht geh ich schon ertwas mit einem mulmigen gefühl zurück in die apotheke.

  4. #14
    kpc
    Gast

    Herr Axt, Maria und ihre Mutter

    das hier dürfte es ganz gut zusammenfassen:

  5. #15
    Benutzer Avatar von Gaia
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    99
    Pharmaziestudent
    Oh oh... ein sehr interessantes Video und dank seiner Schlichtheit wird es auch viele erreichen. Ich habe aber ein Problem mit der stereotypen Darstellung der Personen.

    Wer steckt dahinter? (konzentrat100 als YouTube-Nutzername ist nicht sooo aussagekräftig)

    Zerstört AMNOG wirklich Apotheken oder müssen sich fortan nun Apothekeninhaber auf einem Markt bewähren, wie es andere Unternehmer eigentlich schon immer mussten? (rhetorische Frage, könnt ihr aber trotzdem gern drauf eingehen )

  6. #16
    hausmeister Avatar von wundi
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    Leipzig
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    Für Diskussionen zum Video "Herr Axt, Maria und ihre Mutter" bitte hier weitermachen: Youtube Video zum AMNOG (ich hätte diese letzten beiden Beiträge zwar gerne in das andere Thema verschoben, doch dann wären die Twitter- und Facebook-Links, welche auf den obigen Videobeitrag zeigen leider ungültig). Bitte in Zukunft kein Crossposting innerhalb des Pharmaboard (das macht das Moderieren schwierig).

  7. #17
    Sebastian
    Gast

    0,85% Abschlag?

    Hallo Community,
    ich möchte nicht dumm sterben. Kann mir jemand erklären, wie das mit dem 0,85% Abschlag bei den pharmazeutischen Großhändlern gemeint ist? Ich lese zwar davon, aber so wirklich schlau werde ich daraus nicht.

    Danke!

  8. #18
    Michi
    Gast
    Mit diesen 0,85% wird der Großhandel ab 2011 belastet.
    Der Großhandel zieht beim Verkauf an die Apo 0,85% vom Herstellerabgabepreis ab.
    Der Apotheker wiederum zieht diesen Betrag von seinem Abgabepreis ab.Auf diesem Wege wird der Rabatt an die Krankenkasse weitergegeben.Dies gilt für alle erstattungsfähigen Medikamente, die zu Lasten der GKV abgerechnet werden.
    Ich kann inzwischen nur noch lachen! das ist alles dermaßen lächerlich!Ich stehe gerade kurz vor meiner Approbation als Apotheker und ich habe echt keine Lust mehr!Auch wenn im Amnog ein paar gute Ideen beinhaltet sind, scheitert es doch an der Umsetzbarkeit.Und ich werde mich in der Apo bestimmt nicht mit so einem Mist rumärgern.Dann hätte ich nämlich Jura studiert!Hab mich in der Schweiz beworben und wurde genommen.Sollen die hier doch machen was sie wollen! Armes Deutschland.Und dabei habe ich Pharmazie studiert,weil ich mir irgendwann mal eine Apotheke aufbauen wollte...

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