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Thema: Was haltet Ihr von AMNOG?

  1. #1
    heike
    Gast

    Was haltet Ihr von AMNOG?

    Meine Chefin hat schon Angst . Was haltet ihr davon, wie gehts weiter? Wir haben nur eine kleine Apotheke.

  2. #2
    Hallo (schau ich mal wieder rein ), ich bin eher kein Pharmazeut, daher mal in den Raum geworfen: Wer oder was ist denn AMNOG eigentlich?

  3. #3
    Administrator Avatar von ooonja
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    Also AMNOG bedeutet Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz. Das schon viel diskutierte Problem der gesetzlichen Krankenkassen sind die hohen Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen. Und ein Grund, weshalb die Kosten steigen, sind die hohen Kosten für neue Arzneimittel. Um dem entgegenzuwirken soll folgendes beschlossen werden:
    • Für alle neuen Arzneimittel muss der Hersteller künftig Nachweise für einen Zusatznutzen vorlegen.
    • Sofort nach Markteinführung wird eine kompakte, transparente Nutzenbewertung durchgeführt.
    • Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe auf den Preis vergleichbarer Medikamente begrenzt
    • Für Arzneimittel mit Zusatznutzen werden die Preise auf Basis der Nutzenbewertung in fairem Wettbewerb ausgehandelt.

    Die Pharmaunternehmen müssen den Nutzennachweis dabei selbst erbringen. Zusatznutzen sind z.B.: es treten weniger Nebenwirkungen auf, die Lebensqualität des Patienten wird verbessert, ein schnellerer Therapieerfolg ist zu erwarten...
    Ein Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) entscheidet dann, ob der Zusatznutzen auch wirklich anerkannt wird oder nicht. Innerhalb von 3 Monaten nach der Zulassung erstellt der G-BA eine Nutzenbewertung (diese kann auch vom IQWiG - also dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - durchgeführt werden. Hersteller und Verbände haben danach 3 Monate Zeit, um zu dem Ergebnis Stellung zu nehmen. Erst danach fällt das G-BA eine entgültige Entscheidung.

    Besteht ein (anerkannter) Zusatznutzen, kann der Arzneimittelhersteller das AM zu dem von ihm festgelegten Preis verkaufen - allerdings nur im 1. Jahr. Gleichzeitig müssen Verhandlungen mit den Krankenkassen über einen angemessenen GKV-Erstattungspreis statt finden. Dieser gilt dann ab dem zweiten Jahr nach der Markteinführung.
    Können sich Krankenkassen und Arzneimittelhersteller nicht einigen, legt eine Schiedsstelle einen Rabatt fest.
    Außerdem sollen die Arzneimittelhersteller in den ersten 6 Monaten nach Zulassung alle Berichte und Ergebnisse von klinischen Studien veröffentlichen (auch solche, die unvollständig sind oder frühzeitig abgebrochen wurden). Damit will man mehr Transparenz erreichen.

    Also unmittelbare Sparmaßnahmen soll folgendes beschlossen werden:
    Der Herstellerabschlag auf Arzneimittel ohne Festbetrag soll von 6 auf 16 % erhöht werden (bis zum 31. Dezember 2013 auf der Grundlage der Preise vom 1. August 2009). Außerdem gilt ein Preisstopp.
    Aber auch beim Großhandel soll gespart werden: Großhändler sollen eine leistungsgerechte Vergütung auf der Basis eines preisunabhängigen Fixzuschlags und eines prozentualen Zuschlags erhalten (Je Arzneimittelpackung soll der Großhandel einen Fixzuschlag von 0,60 € zuzüglich einem bei 20,40 € gedeckelten preisabhängigen Zuschlag von 1,7 % erhalten. Der Fixzuschlag des Großhandels soll nicht rabattfähig sein - sodass die Kosten wahrscheinlich an die Apotheker weitergegeben werden).

    Ein weiterer Punkt sind Rabattverträge, die "wettbewerblicher und patientenfreundlicher" werden sollen. Demnach soll es möglich sein, dass ein Patienten sein vertrautes Arzneimittel weiter bekommt (auch wenn die Kasse einen Vertrag mit dem Hersteller eines anderen Präparates hat). Der Hacken an der Sachen ist der, dass der Patient das AM zuerst selbst zahlen muss. Die Krankenkassen sollen dann einen Teil des Betrages zurückerstatten.

    Auch bei den Arzneimittelpackungen soll es Änderungen geben. Diese gelten dann als gleich groß und austauschbar, wenn sie die gleiche Packungsgrößenkennzeichnung aufweisen (N1, N2 oder N3). Auch die Packungsgrößen werden neu definiert: N1 soll auf eine Therapiedauer von 10 Tagen, N2 für 30 Tage und N3 für 100 Tage ausgelegt sein.

    Man will also den Wettbewerb steigern um Kosten zu senken (1,7 Mrd. € sollen so gespart werden).

  4. #4
    Ah, danke für die ausführlichliche Antwort!

    Hm,an und für sich liest sich die Sache ja gar nicht so schlecht. Wo (sollen?) denn da konkret Probleme auftauchen, sprich: Wer hat da explizit Nachteile davon? Aus der Ausgangsfrage nehme ich mal die Apotheken an. Aber da verstehe ich den Zusammenhang nicht genau, wieso und warum das so ist...

  5. #5
    Administrator Avatar von ooonja
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    Wer definitiv nicht zufrieden damit ist, ist der Großhandel. Und der Großhandel wird dann wohl die Preise erhöhen (müssen) - was sich auf die Apotheken auswirkt. Außerdem wird in den Apotheken mehr Aufklärung notwendig, warum man nun auf einmal doch sein altes Medikament bekommen kann und wie das dann abläuft. Die geplante Regelung wegen der Packungsgröße ist auch alles andere als unumstritten. Ein Präparat hat oft mehrere Indikationen, und die Dosis ist dabei nicht immer gleich. Aber wie viel Tabletten sind dann in der N1 - 10 Stück für Indikation 1 oder 20 Stück für Indikation 2? Hättest du ein gutes Gefühl jemand eine Packung mit mehreren Hundert Tabletten abzugeben? Und es gibt noch einen Punkt: wirkstoffgleiche AM sollen auch dann ausgetauscht werden, wenn nur eine Indikation der beiden Präparate übereinstimmt. Die Konsequenz könnte sein, dass die Erkrankung des Patienten nicht einmal im Beipackzettel steht!
    Die Pharmaindustrie wird auch keine Luftsprünge machen, weil sie den Zusatznutzen belegen müssen.

    Für mich klingt das alles sehr aufwendig - die Menschen, die den Zusatznutzen prüfen, müssen auch bezahlt werden... Aber prinzipiell ist der Nachweis des Zusatznutzen nicht schlecht. Ich bin mal gespannt, wie die endgültige Fassung dann aussieht, aber ich denke, dass Röslers Reformen es den Apotheken nicht leichter machen werden.

  6. #6
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    Apotheker seit 1997
    Hi!
    Für viele Apotheken werden das neue Gesetz und die damit verbundenen Kürzungen sicher eine "durchschlagende" Wirkung haben ! Ob und wie es existenzbedrohend sein wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Apotheker haften mit ihrer letzten Unterhose und werden immer alles daran setzen, die Apotheke nicht schliessen zu müssen. Aber Kosteneinsparungen werden wohl überall zu spüren sein!

    LG, Sabine

  7. #7
    Ich glaube, wir müssen uns mal austauschen Sabine

    Das AMNOG wird wahrscheinlich die APOs härter treffen, welche sich auf den Rezeptumsatz konzentrieren. CenterAPOs beispielsweise mit einem starken OTC (freiverkäufliche Arzneimittel) Umsatz spüren dieses weniger - denn das AMNOG ist vorrangig auf die Rezepte orientiert im Bereich der APO.
    Erschwerend kommt noch hinzu, das der Rohertrag sinken wird ... aktuell durch die Anhebung des Zwangsrabatts an die Krankenkassen von 1,75 Euro auf 2,05 Euro je Arzneipackung! Und das bei 8,10 Euro Rezeptanteil, egal wie teuer das Medikament ist ...

    Aber: es bedeutet auch neue Möglichkeiten! Vielleicht muss jede APO die Dienstleistungen überdenken und prüfen, welche (technischen) Fortschritte es gibt. Dies soll aber nicht das Thema in diesem Thread sein ...

  8. #8
    Alex
    Gast
    Ist es wirklich so gravierend?

    Zitat Zitat von http://www.abda.de/52+B6JmNIYXNoPTQ5YWExOGQ3ZjgmdHhfdHRuZXdzW2JhY2tQaWRdPTEmdHhfdHRuZXdzW3R0X25ld3NdPTExNTU_.html
    Der Raubbau an den Apotheken und ihren Mitarbeitern beginnt offiziell am 1. Januar 2011: Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) hat heute den Bundesrat passiert. Der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Heinz-Günter Wolf, befürchtet dramatische Folgen für die Arzneimittelversorgung durch unabhängige Apotheken. Derzeit müssen bereits durchschnittlich zwei bis drei Apotheken pro Woche aufgeben und schließen.
    Sind diese Zahlen echt? Wenn das wirklich nur auch das AMNOG zurückzuführen ist, muss doch mal jemand die Notbremse ziehen!

  9. #9
    Da muss ich mir echt überlegen, ob ich wirklich irgendwann mal eine Apotheke führen möchte. Sich mit sowas rumägern zu müssen und in möglicher Existensangst (und daraus resultierenden Druck) zu leben, kann einen echt die Lust nehmen... :-/

    Apropos AMNOG: Ich hab viel gelesen und da geht es auch mit um das Kartellrecht bei Krankenkassen. Soweit ich verstanden habe, gilt das dort nicht. Durch AMNOG soll sich das ändern. Aber soviel ich auch gelesen habe, verstehe ich das nicht. Kann mir mal bitte jemand mit einfachen Worten erklären, was das bedeutet? Also was gut/schlecht daran ist, dass das Kartellrecht (momentan) bei Krankenkassen nicht anwendbar ist und was widerrum gut/schlecht daran ist, dass es durch AMNOG nun doch anwendbar wird...
    Das wäre wirklich lieb!

  10. #10
    Neuer Benutzer
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    4
    Apothekerin seit 2007
    Nach der ersten Woche arbeiten unter neuem Gesetz kann ich nur sagen, dass es nicht ausgeklügelt genug ist, meiner Meinung nach.

    Bei uns in der Apotheke bereitet uns das größte Kopfzerbrechen die neue Packungsgrößenverordnung, die noch nicht ausgeklügelt genug ist.
    Vor allem bei Antibiotikas fühle ich mich veräppelt. Wenn ich ein Rezept von einem Antibiotikum habe, wo der Arzt 7 Stück aufgeschrieben hat, soll ich laut meinem PC plötzlich eine Packung mit 14 Stück abgeben, weil diese als Rabattfirma der Krankenkasse gelistet ist.
    Das entspricht nicht einmal dieser komischen Plus-Minus-Regel, die eingeführt wurde und auch nicht dem Therapiegedanken den der Arzt dabei hatte.

    Wieso darf ich denn auf einmal mehr Stück abgeben, als der Arzt aufgeschrieben hat, das durfte ich doch früher auch nicht?
    Ist das nicht im AMG oder in der Verschreibungsverordnung geregelt? Darf ich diese dann einfach ignorieren, weil es jetzt ein AMNOG gibt?

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