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Thema: Arbeitszeiten im PJ

  1. #1
    Gast0210
    Gast

    Arbeitszeiten im PJ

    Hallo,
    mich würde mal interessieren, wie das mit den Arbeitszeiten im PJ geregelt ist? Ist da vorgeschrieben, dass man 8 Stunden am Tag arbeitet, oder X Tage a 8 Stunden, oder gar die Stundenzahl allgemein vorgegeben, oder wie ist das eigentlich geregelt?
    Oder könnte man auch 1 Jahr halbtags arbeiten und hätte das PJ "bestanden"?
    Die Frage stellt sich insbesondere im Zusammenhang mit Studentinnen mit Kinderwunsch, ist aber allgemein gemeint.
    Z.b. wenn man wirklich nur halbtags arbeiten könnte, müsste man dann 2 Jahre statt einem PJ machen? Oder kommt es nur darauf an, DASS man überhaupt ein Jahr arbeitet? Also mehr wie ein verlängertes "Praktikum" wo man ja auch gerne mal früher gehen darf, falls gerade keine Beschäftigung für einen da ist.

  2. #2
    Foren-Guru Avatar von Christin
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    Du musst laut Approbationsordnung ganztags arbeiten, §4 Absatz 2 .
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  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Pharmazeutin
    Meistens sind das dann auch 40h die Woche, zumindest inner öffentlichen und nach Tarif.
    Hab aber auch schon mal ne Stellenanzeige von einer KH-Apo gelesen, wo man nur 38,5h arbeiten musste.

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